Nutzer eines Mietwagens haftet bei Unfall mit

Trotz Haftungsfreistellung mit Selbstbeteiligung haftet der Nutzer eines Mietwagens bei einem Unfall bei Mitverschulden mit, urteilte das Amtsgericht München.

(PDF)
Anzugtraeger-in-Auto-40700242-AS-photophonieAnzugtraeger-in-Auto-40700242-AS-photophoniephotophonie – stock.adobe.com

Beim Mieten eines BMWs wurde eine Haftungsfreistellung bei einer Selbstbeteiligung von 350 Euro vereinbart. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt die Freistellung, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei einer groben Fahrlässigkeit kann die Mietwagenfirma die Freistellung gemäß dem Verschuldensgrad kürzen.

Als der Mann sein Mietfahrzeug wenden wollte, stieß er mit der vorderen Stoßstange und der Beifahrerseite an ein gegenüber geparktes Fahrzeug. Es entstand ein Schaden von über 7.000 Euro und eine Wertminderung von 600 Euro.

In der Schadensmeldung gab er an, dass er während des Wendens seine heruntergefallene Mütze hatte aufheben wollen. In der Verhandlung vor Gericht korrigierte er die Aussage. Die Mütze sei von der Armatur auf den Beifahrersitz gefallen, er habe aber beide Hände an der am Lenkrad gehabt. Letztlich habe er die Breite des Fahrzeugs falsch eingeschätzt.

Das Amtsgericht in München gab der Klage der Mietwagenfirma auf Schadensersatz insoweit statt, als dass der Mann 25 Prozent des Schadens (gut 1.600 Euro) übernehmen musste. Grundsätzlich sei dessen Verhalten als grob fahrlässig zu werten. Auch wenn er die Mütze nicht habe aufheben wollen, sei das zumindest ein „erwähnenswerter Vorgang im Zusammenhang mit dem Unfall“. Seine Aufmerksamkeit sei dadurch – wenn auch nur kurzzeitig – abgelenkt gewesen. Allerdings handele sich nur um eine leichte grobe Fahrlässigkeit. Daher hielt das Gericht eine Haftungsquote von 25 Prozent für angemessen.

Entscheidung vom 15. Januar 2019 (Amtsgericht München, Az. 159 C 15.364/18)

(PDF)

LESEN SIE AUCH

DALL-E
Urteile

BGH stärkt Versicherte: Unklare Klauseln in Verkehrsrechtsschutz gelten zu Lasten des Versicherers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 15. Oktober 2025 (Az. IV ZR 86/24) entschieden, dass unklare Vertragsklauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei Dieselklagen zulasten des Versicherers gehen. Damit erweitert der IV. Zivilsenat den Deckungsschutz für Versicherte – auch für Fälle, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines noch nicht zugelassenen Ersatzfahrzeugs stehen.
Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Welche Folgen das Urteil haben könnte.Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Welche Folgen das Urteil haben könnte.succo / pixabay
Urteile

Offene Immobilienfonds: Gericht urteilt über fehlerhafte Risikoeinstufung

Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Markt haben. Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz, während Fondsanbieter möglicherweise mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Die Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Die Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Foto: Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Urteile

BFH: Verdienstausfallentschädigungen und Steuererstattungen sind steuerpflichtig

Geschädigte, die Verdienstausfallentschädigungen erhalten, müssen nicht nur diese Zahlungen, sondern auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuerlast versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Anzugtraeger-entlassen-282592256-DP-AndrewLozovyiAnzugtraeger-entlassen-282592256-DP-AndrewLozovyi
Urteile

Fristlose Kündigung wegen Veränderung von Kundendaten

Das LG Erfurt hatte sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertretervertrages durch einen Versicherer aufgrund willkürlicher Veränderungen und Löschungen von Kundendaten durch einen Handelsvertreter zu befassen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht