Die HUK-COBURG hat auch heute im neuen Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 (Check24 Vergleichsportal GmbH und Check 24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH) gewonnen. Das Landgericht Köln (AZ 84 0 76/19) gab in seiner Entscheidung dem fränkischen Versicherer recht.
Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung sowie Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen: "Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" von Check24 wurde ad absurdum geführt."
Die HUK-COBURG hatte am 16.4. 2019 gegen das Vergleichsportal Check24 erneut Klage auf Unterlassung erhoben. Sie hält insbesondere eine Werbung mit der "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" für irreführend sowie für nicht klar und eindeutig formuliert. Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhalten Verbraucher so den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig sind die HUK-COBURG-Tarife aber deutlich günstiger. Jedoch lässt sich das Unternehmen bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen an das Vergleichsportal zu zahlen und so seinen Kunden weiterhin Versicherungsschutz zu günstigen Preisen bieten zu können.
Darüber hinaus stellte die HUK-COBURG die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach ihrer Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen widergeben. Die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis, wo diese Testergebnisse eingesehen werden können, wurden ebenfalls vom Versicherer bemängelt. Auch in diesen Punkten erhielt die HUK-COBURG recht. Original-Content von: HUK-COBURG übermittelt durch news aktuell
Themen:
LESEN SIE AUCH
HUK-Telematik-Aktion sammelt knapp eine Million Euro
Telematik-Kundinnen und -Kunden der HUK-COBURG haben durch eine umweltfreundliche Fahrweise so viel Geld gesammelt wie noch nie: Im Jahr 2023 kamen 952.984 Euro für den guten Zweck zusammen.
BGH-Urteil beendet Jagdfeld-Prozess gegen Signal Iduna
Nachdem das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen hatten, wies nun der Bundesgerichtshof seine Nichtzulassungsbeschwerde vollständig zurück. Die Klagen von Jagdfeld und der Adlon-Fondsgesellschaft gegen die SIGNAL IDUNA Gruppe sind somit endgültig gescheitert
PKV-Beitragsentlastungstarife unter Druck: Kann die AXA das Urteil des OLG Frankfurt noch verhindern?
Das OLG Frankfurt erachtete in der mündlichen Verhandlung den Widerruf eines Beitragsentlastungstarifs ("BET") der AXA Krankenversicherung für wirksam. Aller Voraussicht nach werden alle BEA-Prämien von über 11.500,00 Euro zurückerstattet. Die Entscheidung dürfte auf hunderttausende AXA-Policen übertragbar sein, das erwartete Urteil hat dann Signalwirkung.
EuGH: SCHUFA-Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein
Die größte deutsche Auskunftei darf die Bonität von Verbrauchern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewerten und auch die jahrelange Vorratsdatenspeicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung ist rechtswidrig.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).