AfW: Kosten für Gewerbetreibende durch BaFin-Aufsicht werden explodieren

Kosten für Gewerbetreibende durch BaFin-Aufsicht werden explodieren
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Nun hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen konkrete Zahlen zu den Kosten der geplanten BaFin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister genannt.

So sollen bei 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht entstehen.

Dabei liegen den Zahlen die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren.

So heißt es in der Antwort der Bundesregierung:

„Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Weiterhin plant die BaFin mit Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Millionen Euro jährlich.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu:

„Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4000 Euro.“

Denn eine Umfrage des AfW zeigt, dass circa die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin eine Rückgabe ihrer Zulassung erwägen.

Nicht mit eingeflossen in diese Umfrage sind die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung der DVAG und noch mindestens weitere 3000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler.

Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften, wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhabern noch 22.000 übrigen von denen dann ungefähr 50 Prozent sich nicht der BaFin-Aufsicht unterwerfen würden, womit nur noch circa 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben.

Und auch das dürfte sehr hochgerechnet sein, wenn man davon ausgeht, dass eine nicht unerhebliche Anzahl derzeit die Erlaubnis nur pro forma – als sogenannte „Schubladenzulassung“ – innehat, welche wegen der entstehenden Kosten dann mit Sicherheit auch nicht weiter geführt wird. Voraussichtlich geht es also um eine nur noch obere 4-stellige Zahl von Erlaubnisinhabern, auf die dann die zu erwartenden Kosten von mindestens 4000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt würden.

Weitere Zahlen:

  • Erlaubniserteilung: 1590 Euro
  • Erlaubniserteilung für Vertriebsgesellschaften: 2485 Euro
  • Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis: 740 Euro