Das Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Viele, die einen Urlaub in einem der stärker betroffenen Länder gebucht haben fragen sich, ob ihr Krankenversicherungsschutz auch eine Infektion mit der Lungenkrankheit deckt. Wer aber gar nicht erst verreisen will, befürchtet, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Auskunft, welche Reiseversicherung nun leistet und welche nicht.
Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten erklärt, dass der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Behandlungen wegen des Verdachts einer Coronavirus-Infektion gilt.
Bei einer Stornierung oder dem Abbruch einer Reise allein wegen der Angst vor Corona riskiert allerdings, auf den Folgekosten sitzen zu bleiben. Denn die meisten Reiseveranstalter, Flug- und Bahngesellschaften sowie Unterkünfte verlangen auch bei Rücktritt oder Abbruch häufig Stornokosten.
So sind Abbruch und Rücktritt nur unter bestimmten Umständen kostenfrei möglich – etwa wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat.
Bianca Boss erklärt:
„Ist dem nicht so, bieten aber auch Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen für den beschriebenen Fall keinen Kostenschutz. Sie sichern vorrangig Gründe ab, die in der Person des Reisenden liegen – etwa ein Unfall oder eine Erkrankung.“
Beide Policen sollten ohnehin nur abgeschlossen werden, wenn im Falle der Stornierung Kosten anfallen, die die Reisenden wirtschaftlich überfordern.
Wichtige Informationen rund um das Thema Reiseversicherungen hat der BdV im Infoblatt „Reise“ gesammelt.
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