Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden die Menschen in Deutschland noch länger bestimmen. Deswegen erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV), worauf in finanzielle Not geratene Verbraucher achten sollten, damit sie ihren Versicherungsschutz nicht verlieren.
Bianca Boss, BdV-Pressesprecherin, dazu:
„Auf keinen Fall sollten Versicherungsverträge voreilig gekündigt werden. Insbesondere existenzielle Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf jeden Fall bestehen bleiben. Betroffene sollten umgehend das Gespräch mit Ihrem sic Versicherer suchen und klären, welche Möglichkeiten es in der individuellen finanziellen Situation gibt.“
Bei bestimmten Policen besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Prämie zu stunden, auszusetzen oder zu reduzieren. Allerdings verringere sich auch häufig die Versicherungsleistung, wenn die Prämie reduziert wird, so Bianca Boss.
Wenn sich der Versicherungsbedarf nicht verändert hat, ist daher bei nur vorübergehenden finanziellen Engpässen eine andere Lösung sinnvoll. Eine weitere Option ist es, den Versicherungsvertrag für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Allerdings besteht in diesem Zeitraum gar kein Versicherungsschutz.
Wer aufgrund finanzieller Engpässe in Folge der Corona-Pandemie einmal die Versicherungsprämie nicht zahlen kann, muss nicht fürchten, dass der Versicherer den Vertrag sofort kündigt. Denn dieser kann erst kündigen, wenn er unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen eine Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämien gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.
Eine solche Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist die Rückstände vollständig ausgleicht. Dann wird der Vertrag unverändert fortgesetzt.
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