Kleinsparer sollen im Gegenzug zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer Medienberichten zufolge steuerlich entlastet werden.
Dazu erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR):
„Eine rein nationale Finanztransaktionssteuer schadet dem Finanzplatz Deutschland, da hilft auch eine vermeintliche Entlastung von Kleinsparern wenig. Daher lehnen wir diese Steuer weiterhin ab. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase sollte vielmehr das Aktiensparen als wichtige Säule der Altersvorsorge durch eine zusätzliche staatliche Förderung attraktiver und nicht durch eine Finanztransaktionssteuer belastet werden. Der deutsche Finanzminister sollte die begründeten Vorbehalte der meisten anderen europäischen Länder gegen eine solche Steuer ernst nehmen.“
Die BVR geht davon aus, dass die von Finanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene Nachbesserung für Kleinanleger den Nachteil der geplanten Finanztransaktionssteuer nicht beseitigen wird. Denn die Anwendung eines erhöhten Sparerpauschbetrages vermag dies deshalb nicht auszugleichen, weil er nur bei regelmäßig zufließenden Erträgen zur Anwendung kommt. Bei Altersvorsorgeprodukten findet ein Zufluss der Erträge jedoch in der Regel erst in der Auszahlungsphase statt.
Eine geringfügig erhöhte Altersvorsorgepauschale reduziert zwar das zu versteuernde Einkommen, ob und in welcher Höhe diese dann zu einer Entlastung beim Aktiensparer führt, hängt vom Grenzsteuersatz des Anlegers ab und ist daher nicht gut zu prognostizieren. Es ist daher ungewiss, ob tatsächlich die angebliche Entlastung um die bei der Anlage erhobene Finanztransaktionssteuer eintreten wird. In jedem Fall führt die Einführung bei den Altersvorsorgeprodukten zu erhöhten Verwaltungskosten, die das Anlageergebnis des Altersvorsorgesparers vermindern.
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