Im vergangenen Jahr verzeichnete der Versicherungsombudsmann weniger Beschwerden als das Jahr zuvor. 17.528 Anträge gab es im Jahr 2019 (2018: 18.956), von denen 4.527 (2018: 4.887) als unzulässig abgewiesen wurden. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht für 2019 hervor.
So ist auch erneut die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler zurückgegangen: Im Vergangenen Jahr waren es nur 261 (2018: 283) Beschwerden über Versicherungsvermittler, von denen 143 unzulässig waren, was netto 118 ergibt.
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dazu:
„Bei 17.528 eingegangenen Beschwerden in 2019 machen die Beanstandungen über Vermittler gerade einmal 0,67 Prozent aus. Auf diese äußerst geringe Beschwerdequote über unseren Berufsstand können wir sehr stolz sein. Die Zahlen der unabhängigen Schlichtungsstelle beweisen eindrucksvoll Jahr für Jahr, dass unser Berufsstand verbraucherfreundlich und fair mit den Kunden umgeht.“
Die meisten Anträge gab es in der Versicherungssparte Lebensversicherung mit insgesamt 3.683 (2018: 3.694), gefolgt von der Rechtsschutzversicherung mit 3.561 (2018: 4.146) Anträgen. Damit gab es vor allem bei der Rechtsschutzversicherung weniger Anträge im Vergleich zu 2018.
An dritter und vierter Stelle bei den Versicherungssparten mit den häufigsten Anträgen folgen die Kfz-Haftpflichtversicherung (1.529 / 2018: 1.432) und die Kfz-Kaskoversicherung (1.432 / 2018: 1.353), wobei es bei letzterer zu einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr kam.
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