Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (BGBl. I 1988, 2343) hatte der Gesetzgeber älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit einer Altersteilzeit eröffnet. Es besteht kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Altersteilzeit. Eine bindende Wirkung kann sich für den Arbeitgeber aber aus einer Betriebs- oder tarifvertraglichen Vereinbarung ergeben.
Bei der Vereinbarung einer Altersteilzeit wird zwischen einer Aktiv- und einer Passivphase unterschieden. Arbeitnehmer, die ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit für eine Dauer von maximal sechs Jahren vereinbaren.
In der Aktivphase arbeitet der Arbeitnehmer im bisherigen Umfang weiter, erhält aber ein um 50 Prozent reduziertes Entgelt von seinem Arbeitgeber, das um einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent erhöht wird.
Der Arbeitnehmer erhält ferner erhöhte Rentenversicherungsbeiträge. Sofern die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen wurde, erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag und die erhöhten Rentenversicherungsbeiträge.
Nach Ablauf der Aktivphase tritt der Arbeitnehmer mit den unverändert fortlaufenden Entgeltbezügen in die Freistellungsphase (Passivphase) ein. Der Arbeitnehmer übt zu diesem Zeitpunkt seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr; es besteht aber weiterhin ein entgeltpflichtiges Arbeitsverhältnis.
Ein Kurzbeitrag von AssekuranZoom.
https://www.experten.de/2020/01/15/krankenversicherer-fordert-das-krankentagegeld-zurueck/
Themen:
LESEN SIE AUCH
Krankenversicherer fordert das Krankentagegeld zurück
Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Kampf um bessere Arbeitsbedingungen: Versicherungsbranche im Tarifstreit
Die Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Innendienstbeschäftigten der Versicherungsbranche haben begonnen. ver.di fordert eine 12-prozentige Gehaltserhöhung, höhere Zulagen und eine bessere soziale Absicherung. Zudem soll ein neuer Tarifvertrag die Interessen der Beschäftigten bei der digitalen Transformation schützen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: Unsicherheit bremst laufende Beiträge
Die Lebensversicherung zeigt sich trotz globaler Handelskonflikte stabil – doch die Erwartungen für das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen sind eingetrübt. Welche Faktoren jetzt Wachstumspotenzial bieten, verrät ein Blick auf den ifo-Konjunkturtest.
Schaden- und Unfallversicherung: Geschäftsklima erreicht Höchststand
Die Schaden- und Unfallversicherer blicken so optimistisch in die Zukunft wie seit Langem nicht mehr. Das Geschäftsklima liegt über dreißig Punkten – doch welche Faktoren stützen die positive Stimmung, und wo bleibt Unsicherheit?
Klimarisiken: Unternehmensbewertungen als Kompass in stürmischen Zeiten
Extreme Wetterereignisse stellen die Versicherungswirtschaft vor eine Zeitenwende. Eine solide Kapitalbasis reicht nicht mehr – gefragt ist Anpassungsfähigkeit. Warum unabhängige Stabilitätsbewertungen gerade jetzt zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden könnten, erklärt Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter bei Assekurata.
„Krisen sind der Nährboden für Ideen“
Der Industrieversicherungsmarkt steht 2025 im Zeichen von Klimawandel, geopolitischen Konflikten und Cyber-Bedrohungen. Der neue Aon Marktreport zeigt, wie sich die Branche aufstellt – und warum Datenanalyse und HR-Strategien entscheidend werden.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.