Neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher wird es auch in diesem Jahr in der Digitalwelt geben. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Digitalereignisse für 2020 zusammengetragen:
Apps auf Rezept
Ärzte können nun bestimmte geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Das sieht das Digitale Versorgung-Gesetz vor, das ab 2020 in Kraft tritt. Dabei tragen dann die Kosten für die verschriebenen Apps die gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Kostenübernahme müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Die Prüfkriterien beziehen sich unter anderem auf Datensicherheit, Datenschutz und die eigentliche Funktionalität der jeweiligen App. Darüber hinaus müssen die Apps sogenannte positive Versorgungseffekte aufweisen.
Kein Support für Windows 7 mehr
Am 14. Januar 2020 stellt Microsoft den Support für das Betriebssystem Windows 7 ein. Dadurch bekommen Windows-7-Nutzer unter anderem keine weitere technische Unterstützung oder Updates vom Hersteller für ihr Betriebssystem mehr. Dies macht solche Computer möglicherweise anfälliger für neue Schadprogramme.
Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt
Ab diesem Jahr gilt auch für elektronische Publikationen und für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken mit elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Von der Steuersenkung ausgenommen sind Videos, Musik, Erzeugnisse mit jugendgefährdenden Inhalten und Werbepublikationen.
IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher
Im kommenden Jahr soll auf nationaler Ebene das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet werden, in dem auch ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte vorgesehen ist. Diese Kennzeichen soll die Sicherheit für Verbraucher transparent machen und damit Kaufentscheidungen zu Gunsten sicherer Produkte beeinflussen. Herstellern bleibt es überlassen, ob sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen.
Elektromobilität wird stärker gefördert
Die steuerliche Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet. Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei, genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.
Regulierung für Krypto-Währungen
Seit 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Fortan braucht es für Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können so legal in das Krypto-Geschäft einsteigen.
Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.
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