Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (BGBl. I 1988, 2343) hatte der Gesetzgeber älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit einer Altersteilzeit eröffnet. Es besteht kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Altersteilzeit. Eine bindende Wirkung kann sich für den Arbeitgeber aber aus einer Betriebs- oder tarifvertraglichen Vereinbarung ergeben.
Bei der Vereinbarung einer Altersteilzeit wird zwischen einer Aktiv- und einer Passivphase unterschieden. Arbeitnehmer, die ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit für eine Dauer von maximal sechs Jahren vereinbaren.
In der Aktivphase arbeitet der Arbeitnehmer im bisherigen Umfang weiter, erhält aber ein um 50 Prozent reduziertes Entgelt von seinem Arbeitgeber, das um einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent erhöht wird.
Der Arbeitnehmer erhält ferner erhöhte Rentenversicherungsbeiträge. Sofern die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen wurde, erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag und die erhöhten Rentenversicherungsbeiträge.
Nach Ablauf der Aktivphase tritt der Arbeitnehmer mit den unverändert fortlaufenden Entgeltbezügen in die Freistellungsphase (Passivphase) ein. Der Arbeitnehmer übt zu diesem Zeitpunkt seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr; es besteht aber weiterhin ein entgeltpflichtiges Arbeitsverhältnis.
Ein Kurzbeitrag von AssekuranZoom.
https://www.experten.de/2020/01/15/krankenversicherer-fordert-das-krankentagegeld-zurueck/
Themen:
LESEN SIE AUCH
Krankenversicherer fordert das Krankentagegeld zurück
Kampf um bessere Arbeitsbedingungen: Versicherungsbranche im Tarifstreit
Die Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Innendienstbeschäftigten der Versicherungsbranche haben begonnen. ver.di fordert eine 12-prozentige Gehaltserhöhung, höhere Zulagen und eine bessere soziale Absicherung. Zudem soll ein neuer Tarifvertrag die Interessen der Beschäftigten bei der digitalen Transformation schützen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.