Geplante BaFin-Aufsicht: Viele Vermittler wollen Erlaubnis zurückgeben

Die Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister lehnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde für Finanzanlagevermittler ab. Dies zeigt das jährliche AfW-Vermittlerbarometer.

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Mehr als zwei Drittel nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Nur 3 Prozent der befragten Vermittler ziehen die BaFin als Aufsichtsbehörde vor.

Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. 49 Prozent der betroffenen Finanzanlagevermittler gaben an, dass sie nicht bereit wären, diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich 7 Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu:

„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“

35 Prozent der Vermittler, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen, wollen die Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeweils ein knappes Viertel will sich einem Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).

Zudem benötigen Vermittler die Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Nach Aussage des DIHK gibt es pro Jahr circa 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern.

Bereits durch die Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden Betroffene ab 1. August 2020 mit zusätzlichen Pflichten wie dem Ex-Ante-Kostenausweis und einer Geeignetheitsprüfung und insbesondere dem Taping konfrontiert. Auch hier überlegen laut Umfrage bereits 41 Prozent der betroffenen Personen, aus diesem Grund ihre Erlaubnis zurückzugeben.

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