Update: BVK: Abmahnung gegen Check24

BVK: Abmahnung gegen Check24
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Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes – so lautet der Grund dafür, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt hat.

Die „Versicherung Jubiläums Deals“ verletzen nach Auffassung des BVK das gesetzliche Provisionsabgabeverbot, da es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien erstattet.

Update vom 26.11.2019

In der mündlichen Verhandlung am Landgericht München hat der BVK seine Rechtsauffassung dargelegt.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:

„Unsere Anwälte haben dem Gericht unsere Argumente vorgetragen, warum die sogenannten Jubiläumsdeals des Vergleichsportals das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verletzen. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Argumentation folgt und das Unternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr solche Verkaufsaktionen durchzuführen.“

Die Klage des BVK ist ein konsequenter Schritt zum Schutz der Verbraucher. Ohne ein Provisionsabgabeverbot ist zu befürchten, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden. Die Erstattung findet dabei durch die Check24-Konzernmutter statt und nicht durch die Versicherungsvermittlungsgesellschaften der Check24-Gruppe.

Vor allem kann der Gerichtsbeschluss weitere Marktteilnehmer dazu verleiten, es Check24 gleich zu tun. Dann wäre das Gesetz gänzlich ausgehöhlt.

Am 4. Februar 2020 wird das Gericht sein Urteil verkünden.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, im Oktober 2018:

„Wie umsatz- und profitgierig muss man sein, dass man das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Provisionsabgabeverbot über eine juristische Konstruktion zu umgehen versucht, um noch mehr Kunden anzulocken?

Nach unserer Auffassung stellt die Rückgewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar, als eine nachgelagerte Provisionsabgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermittlungsgesellschaften erfolgt. Check24 meint offenbar, man könne verbraucherschützende Gesetze durch plumpe juristische Tricks wirkungslos machen. Dieses Geschäftsgebaren wollen wir durch eine Abmahnung unterbinden.“