BRSG: Bei Arbeitnehmern überwiegend unbekannt

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erfüllt derzeit noch nicht seinen Zweck, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. So kennen 71 Prozent der Erwerbstätigen das BRSG bisher überhaupt nicht. Zudem zeigt sich die Mehrheit der Arbeitnehmer von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nicht sehr begeistert. Dies sind Ergebnisse des „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ von Nordlight Research.

(PDF)
Anzugtraeger-Leiter-Wolken-74654751-AS-konradbakAnzugtraeger-Leiter-Wolken-74654751-AS-konradbakkonradbak – stock.adobe.com

Auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts konnte daran bislang wenig ändern.

So hat aktuell nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen – Tendenz: stagnierend.

Abschlusshürden für die bAV

Viele Arbeitgeber motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss und verhalten sich passiv. Deswegen ist die Haupthürde für den Abschluss einer bAV aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.

Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.

Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research, sagt:

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber. Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen.“

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Group of business people working with technology at a meeting in a conference roomGroup of business people working with technology at a meeting in a conference roomAboutLife – stock.adobe.comGroup of business people working with technology at a meeting in a conference roomAboutLife – stock.adobe.com
bAV

Mangelnde Attraktivität der versicherungsförmigen bAV

Die Schuld für die anhaltende Schwäche in der versicherungsbasierten bAV liegt nicht bei den Arbeitgebern oder den Belegschaften, sondern bei den Versicherern und ihren unzulänglichen Produkten. Auch bAV-Berater sollten ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen.

Ingenieur-Laptop-Baustelle-124966864-AS-Rawpixel-comIngenieur-Laptop-Baustelle-124966864-AS-Rawpixel-comRawpixel.com – stock.adobe.comIngenieur-Laptop-Baustelle-124966864-AS-Rawpixel-comRawpixel.com – stock.adobe.com
bAV

Arbeitgeberzuschuss bald Pflicht für bAV-Altverträge

Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge.
Buero-Kollegen-206672534-AS-Yakobchuk-OlenaBuero-Kollegen-206672534-AS-Yakobchuk-OlenaYakobchuk Olena – stock.adobe.comBuero-Kollegen-206672534-AS-Yakobchuk-OlenaYakobchuk Olena – stock.adobe.com
bAV

Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen

Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Zustimmung der Arbeitnehmer unter Umständen aktualisiert werden. Umso wichtiger ist es, umgehend aktiv zu werden.
Zahnraeder-32370593-DP-welcomiaZahnraeder-32370593-DP-welcomiaZahnraeder-32370593-DP-welcomia
bAV

Kurz gefasst: der Referentenentwurf zur Änderung des BetrAVG

Der Referentenentwurf enthält wenige Änderungen pro klassische bAV, einige Anpassungen beim Sozialpartnermodell, verbesserte Geringverdienerförderung, Zulassung eines betrieblichen Opting-Out bei mindestens 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss und Änderungen für EbAV‘s, vor allem für Pensionskassen und Pensionsfonds.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.