Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft

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Die Absicherung der persönlichen Arbeitskraft ist gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und Selbstständige ein wichtiger Beitrag zu deren Existenzsicherung. Eine Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft fordert eine hohe Expertise des Vermittlers, da nicht nur die Versorgungsleistungen der sozialen Sicherungssysteme bewertet und der Absicherungsbedarf des Kunden ermittelt, sondern auch die geeigneten Vorsorgeinstrumente erläutert und der erforderliche Versicherungsschutz bedarfsbezogen eingerichtet werden muss.

Sofern der Vermittler im Beratungsgespräch nur das Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung präferiert, könnte dieser Beratungsansatz in vielen Fällen nicht ausreichen.

Arbeitsunfähigkeit vor Berufsunfähigkeit

Jeder Berufsunfähigkeit geht regelmäßig eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit voraus. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeit, die aus Sicht der Kunden ein abstraktes Ereignis darstellt, kennt jeder Kunde eine Arbeitsunfähigkeit aus eigener Erfahrung. Eine lästige Virusgrippe, eine Sehnenzerrung oder die Verletzung eines Gelenks beim Sport, eine Kreislaufschwäche oder auch Montezumas Rache können dazu führen, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Auszeit erforderlich wird.

Dabei ist zu beachten, dass viele Arbeitnehmer und nicht wenige Freiberufler und Selbstständige für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend oder auch gar nicht abgesichert sind. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer einen obligatorischen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen gesetzlich krankenversicherte Freiberufler und Selbstständige eine Krankengeldabsicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit mit einer Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Versorgungslücke im Fall der Arbeitsunfähigkeit

Vor allem Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze oder auch Freiberufler und Selbstständige mit einem höheren Arbeitseinkommen werden als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit einer durchaus sehr hohen Versorgungslücke konfrontiert.

Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer Brigitte Hicker und Alexander Schrehardt

Setzt man das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers mit 200 Euro pro Tag ins Verhältnis zu seinem Krankengeld, so berechnet sich eine Versorgungslücke von 106,90 Euro pro Tag beziehungsweise von 3.276,60 Euro im Monat.

Natürlich fällt diese Versorgungslücke bei einem Arbeitnehmer  mit einem Arbeitsentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze deutlich niedriger aus. In der Mehrheit der Fälle wird sich aber auch hier ein Fehlbetrag bei einem Bezug von Krankengeld errechnen. Der Vermittler sollte dabei immer beachten, dass die meisten Arbeitnehmerkunden von  diesem Leistungsfall gerade einmal 42 Tage entfernt sind.

Nachdem vor allem bei der Absicherung höherer Berufsunfähigkeitsrenten auch regelmäßig Angaben zur Einkommenssituation des Antragstellers erforderlich werden, kann die Luft für den Vermittler im Fall einer größeren Versorgungslücke durch eine längere Arbeitsunfähigkeit des Kunden sehr dünn werden.

Hier wird sich der Vermittler den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass der Hinweis auf eine mögliche Versorgungslücke im Fall der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis der Einkommenssituation seines Kunden unterblieben ist.

Selbst wenn bereits eine den Krankengeldanspruch flankierende oder eine substitutive Krankentagegeldversicherung besteht, sollte die Absicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit vom Versicherungsmakler routinemäßig überprüft und der Kunde gegebenenfalls über die erforderliche Anpassung des Versicherungsschutzes aufgeklärt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder …?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Mehrheit der Maklerbüros in Deutschland das gesetzte Vorsorgeinstrument für die Absicherung einer Einbuße der beruflichen Leistungsfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder eines mehr als altersgemäßen Kräfteverfalls. In den letzten Jahren haben sich allerdings zunehmend mehr Lebensversicherer mit alternativen Vorsorgeinstrumenten zur Absicherung der Arbeitskraft auf dem Versicherungsmarkt positioniert.

Ein Beispiel

Das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers Max Huber beziffert sich mit 72.000 Euro per anno. Der verheiratete Diplom-Ingenieur, Vater einer kleinen Tochter, hatte sich als Alleinverdiener für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Im Fall einer über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinausreichenden Arbeitsunfähigkeit beziffert sich der Krankengeldanspruch des Versicherten wie folgt:

70 % der BBG/GKV 2019 = (54.450,00 € x 70 %) : 360 …………………………………105,88 €/Tag

./. Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung …………………………………………. 9,85 €/Tag

./. Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ………………………………… 1,32 €/Tag

./. Beitrag zur sozialen Pflegepflichtversicherung ……………………………………….. 1,61 €/Tag

Krankengeld nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ………………………… 93,10 €/Tag

 

Die Dread-Disease-, die Erwerbsunfähigkeits- und auch die Grundfähigkeitenversicherung nehmen jedoch in vielen Maklerbüros nur die Rolle der Mauerblümchen ein, die nur dann nachrangig angeboten werden, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen oder Kostengründen nicht eingerichtet werden kann.

Ungeachtet der Tatsache, dass das Nachlegen eines alternativen Versicherungsinstruments unter Umständen auch beim Kunden Fragen über eine „Secondhandlösung“ aufwirft, wird eine Positionierung von Dread-Disease-, Erwerbsunfähigkeits und Grundfähigkeitenversicherung in der zweiten Reihe diesen Versicherungslösungen nicht gerecht.

Der Versicherungsmakler sollte auf keinen Fall über den Kopf seines Kunden hinweg eine Entscheidung bezüglich der einzusetzenden Versicherungslösung treffen. Nachdem alle Alternativen für eine Vorsorge thematisiert, Pro und Kontra vorgestellt worden sind, obliegt dem Kunden die Entscheidung, welche(s) Vorsorgeinstrument(e) er für seinen persönlichen Versicherungsschutz einsetzen möchte.

An dieser Stelle ist im Beratungsgespräch eine besonders hohe fachliche Kompetenz des Versicherungsmaklers gefordert. So müssen nicht nur alternative Versicherungslösungen, sondern auch unterschiedliche Versorgungsschichten erläutert, mögliche Störfälle, wie beispielsweise eine Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers, und Gewinneinbußen von selbstständig tätigen Kunden berücksichtigt, die steuerrechtliche Behandlung von Beitrags- und Leistungszahlungen erklärt und inhaltliche Unterschiede von Versicherungstarifen recherchiert werden.

Vor dem Hintergrund der Füllhornpolitik des deutschen Versicherungsmarktes stellt die Orientierung im dichten Dschungel biometrischer Versicherungslösungen eine wahre Herausforderung dar.

Während eine dezidierte und vergleichende Prüfung von Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen noch im Bereich des Möglichen liegt, werden auch im operativen Geschäft ambitioniert engagierte Versicherungsmakler bei den sehr kleinteiligen Tarifgrundlagen, Leistungsvoraussetzungen, Nachversicherungs- und Zusatzoptionen von Dread Disease und Grundfähigkeitenversicherungen gelegentlich an ihre zeitlichen Grenzen stoßen.

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