BRSG: Bei Arbeitnehmern überwiegend unbekannt

Betriebliche Altersvorsorge noch stark ausbaufähig
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erfüllt derzeit noch nicht seinen Zweck, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. So kennen 71 Prozent der Erwerbstätigen das BRSG bisher überhaupt nicht. Zudem zeigt sich die Mehrheit der Arbeitnehmer von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nicht sehr begeistert. Dies sind Ergebnisse des „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ von Nordlight Research.

Auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts konnte daran bislang wenig ändern.

So hat aktuell nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen – Tendenz: stagnierend.

Abschlusshürden für die bAV

Viele Arbeitgeber motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss und verhalten sich passiv. Deswegen ist die Haupthürde für den Abschluss einer bAV aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.

Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.

Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research, sagt:

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber. Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen.“