Aktuell führt die Aussage eines Marktteilnehmers im Zusammenhang mit dem geplanten Aufsichtswechsel für unabhängige Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung hin zur BaFin für Irritationen und eine Vielzahl von Nachfragen.
Unterschiedlichen Medienberichte hatten über die Aussage berichtet, dass der Gesetzgeber in Erwägung ziehen könnte, Fondspolicen – also Versicherungsanlageprodukte - als von der BaFin zu kontrollierende Finanzanlageprodukte zu definieren. Fondspolicen seien zwar Versicherungen, doch diese Definition könnte im Zuge des Aufsichtswechsels in Zweifel gezogen werden.
Daran gekoppelt wurde dann die Empfehlung ausgesprochen, dass auch Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34 d Gewerbeordnung, die Fondspolicen vermitteln, eine zeitnahe Beantragung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Betracht ziehen sollten, um die Zulassung noch vor Übertragung der Aufsicht auf die BaFin zu erhalten.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW stellt deshalb klar:
Weder auf europäischer Ebene noch in der deutschen Politik ist es derzeit im Gespräch oder geplant etwas an dem derzeitigen Status Quo der Einordnung von Versicherungsanlageprodukten zu ändern. Mit der Umsetzung der umfassenden Regulierungspakete MiFID 2 und IDD in das jeweilige nationale Recht erfolgte eine europaweite Harmonisierung in vielen Punkten, was die Finanz- und Versicherungsprodukte, deren Vertrieb und Gestaltung betraf. Für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten wurden im Versicherungsvertragsgesetz in den Paragrafen 7b und 7c neue detaillierte Regelungen eingeführt.
Finanzdienstleistung e.V.
In größter Ausführlichkeit wurden zudem mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 der EU-Kommission für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltende Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln festgeschrieben. Diese Regularien gewährleisten u.a., dass Versicherungsvermittler im Rahmen einer zu dokumentierenden Geeignetheitsprüfung darstellen müssen, ob und warum die Produktempfehlung zu dem individuellen Risikoprofil und den sonstigen finanziellen Gegebenheiten des Kunden passt und sollen Interessenskonflikte zu verhindern helfen.
Der Wille des Gesetzgebers ist insofern eindeutig: Versicherungsanlageprodukte sind auch nach IDD-Umsetzung - wenn auch unter verschärften Anforderungen - mit einer Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung vermittelbar.
Es ist keinesfalls erforderlich, dass Versicherungsvermittler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagevermittler beantragen müssen. Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW ergänzend:
„Unabhängig davon sollte es selbstverständlich sein, dass komplexe Produkte, wie es Versicherungsanlageprodukte häufig sind, nur mit der erforderlichen Sachkunde und der entsprechenden Produktkenntnis vermittelt werden. Alles andere dient weder den Kunden noch der Zukunft des jeweiligen Vermittlers in der Branche.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Sonntagsfrage: Vermittler wählen konservativ
Die regierende Ampelkoalition hat bei Vermittlerinnen und Vermittlern keine Mehrheit. Wenn Vermittler allein entscheiden könnten, wäre Deutschland seit Jahren wohl christlich-liberal regiert. Welche Partei derzeit besonders viele Stimmen gewinnt.
BdV unterstützt offensives Auftreten der BaFin
Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.
Transparenzverordnung: AfW gibt Webinar-Aufnahme für Vermittler*innen frei
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Recyclingbranche unter Feuer: Warum Entsorger kaum noch Versicherungsschutz finden
Brände in Recyclinganlagen nehmen wieder zu – und mit ihnen die Prämien. Für Vermittler stellt sich die Frage: Wer bietet überhaupt noch tragfähigen Versicherungsschutz für diese Hochrisiko-Branche? Die Hübener Versicherung bleibt eine der letzten Adressen mit Branchenspezialisierung.
Insolvenzverfahren bei ELEMENT Insurance AG: Wie über 300.000 Verträgen abgewickelt werden sollen
Die ELEMENT Insurance AG muss nach Überschuldung und Rückversicherer-Aus abgewickelt werden. Über 300.000 Verträge wurden bereits beendet, die Schadenbearbeitung läuft weiter. Insolvenzverwalter Friedemann Schade setzt auf digitale Tools und konstruktive Lösungen – auch im Streit mit einem ehemaligen Dienstleister.
PKV bleibt 2025 stabil – doch Prävention bleibt politische Baustelle
Die private Krankenversicherung (PKV) zeigt sich zum Wahljahr 2025 widerstandsfähig und finanziell solide. Das geht aus der aktuellen SFCR-Studie von Zielke Research hervor: Die durchschnittliche Solvency-II-Quote liegt bei beachtlichen 515,55 Prozent. Kein einziges der untersuchten Unternehmen unterschreitet die gesetzlichen Kapitalanforderungen – ein Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in unsicheren Zeiten.
Wüstenrot & Württembergische trotzt Krisenjahr – starker Auftakt 2025 nährt Gewinnhoffnungen
Trotz massiver Unwetterschäden und steigender Kfz-Kosten hat die W&W-Gruppe 2024 mit einem Gewinn abgeschlossen – und startet 2025 mit starkem Neugeschäft optimistisch ins neue Jahr. Vorstandschef Junker sieht die Gruppe auf stabilem Kurs.