Transparenzverordnung: AfW gibt Webinar-Aufnahme für Vermittler*innen frei

Am 10. März 2021 treten für alle Versicherungsvermittler*innen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige Finanzanlagenvermittler*innen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.

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Vorstaende-2019-AfWVorstaende-2019-AfWBundesverband Finanzdienstleistung AfW

Hierzu und grundsätzlich zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung führte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit Unterstützung der Standard Life Versicherung am 23. Februar ein für alle Vermittler offenes Webinar durch.

Die sehr hohe Teilnehmerzahl zeigte das starke Informationsbedürfnis und Interesse in der Vermittlerschaft. Der AfW hat sich daher entschlossen, die Aufnahme des Webinars auch im Nachgang frei zu geben.

Die Aufnahme ist aktuell auf der Startseite www.Bundesverband-Finanzdienstleistung.de des AfW verfügbar.

Hintergrund: Zum Stichtag 10.3.2021 müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler*innen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten.

Bereits am 11.2. hatten die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler*innen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese ebenfalls über die Homepage des AfW und auch bei VOTUM .

„Die Rolle, die die Finanzwirtschaft bei der Transformation der Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit spielt, ist immens. Der AfW wird im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und seiner Möglichkeiten hier mit guten Partnern in Zukunft weiter aktiv und proaktiv agieren.“ so Wirth ergänzend.

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