Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden in Deutschland weiterhin verboten bleiben.
Damit reagiert die BaFin auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA.
Als Grund gibt die BaFin an, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Vor allem gilt dies für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben.
Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.
Zudem stehen die Interessen der Anbieter in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
VOTUM Verband warnt vor weiterer Bürokratisierungsspirale
Bilanzkontrolle 2023: Beziehungen zu Nahestehenden im Fokus
BaFin plant Kapitalpuffer im Bankensektor
BaFin gegen binäre Optionen für Kleinanleger
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Budgetplanung als Basis: Warum Kontrolle der erste Schritt zum Vermögensaufbau ist
ETF-Boom in Deutschland: Anleger investieren über 500 Milliarden Euro in Indexfonds
BaFin greift bei Turbo-Zertifikaten durch
Reuss Private Bank: „Naiv auf ETFs zu setzen, ist nicht optimal“
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.