Die Sommerferien stehen vor der Tür und das bedeutet, dass wieder viele Familien mit ihrem Auto in den Urlaub fahren werden. Doch was tun bei einem Unfall im Ausland? ARAG-Experten geben Hinweise für das richtige Verhalten nach einem Unfall.
Mit diesen Dokumenten vorbeugen
Um im Falle eines Unfalls im Ausland vorbereitet zu sein, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden und am besten auch folgende Versicherungen abgeschlossen werden:
- Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei der Versicherung)
- Grüne Karte (erhältlich bei der Versicherung)
- Schutzbrief
- Auslands-Krankenversicherung
- Vollkasko-Versicherung
Wenn ein Unfall passiert ist …
Die wichtigste Regel lautet: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und die Polizei rufen. Wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, muss nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners gefragt werden. Am besten ist es, mit dem Smartphone oder einem Fotoapparat die Unfallstelle und die Schäden zu fotografieren und ein Unfallprotokoll anzufertigen.
Der Schaden muss innerhalb einer Woche bei der eigenen Autohaftpflichtversicherung gemeldet werden, auch wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Die Organisation der Schadensregulierung muss nicht direkt während des Urlaubs gemacht werden. Über den "Zentralruf der Autoversicherer" (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) kann Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufgenommen werden.
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