Was tun bei einem Autounfall im EU-Ausland?

Nach dem Autounfall einen kühlen Kopf bewahren und genau wissen, was zu tun ist? Das ist nicht einfach, erst recht nicht, wenn es im Ausland passiert.  Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert Autofahrer*innen über die notwendigen Schritte für den Fall, dass es auf der Fahrt in einem anderen europäischen Land zum Unfall kommt.

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Noch vor der Abreise in den Urlaub gilt es vorzusorgen: In das Handschuhfach gehört neben einer gültigen „Grünen Karte“, die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht, auch der Europäische Unfallbericht. Er hilft dabei, einen Unfallschaden im Ausland leichter aufzunehmen, und später den Schaden zu regulieren. 

In der Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ des EVZ finden sich drei Europäische Unfallberichte, je einer in Deutsch, Englisch und Französisch. Das ist praktisch für den Fall, dass der Unfallgegner eine andere Sprache spricht. So haben beide einen Bericht zum Mitnehmen. 

Notwendige Schritte: Von der Unfallaufnahme bis zur Schadensregulierung

Falls es im Ausland zum Unfall kommt, ist es wichtig, noch vor Ort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer sollten sich die Kontaktdaten sowohl aller Unfallbeteiligten als auch möglicher Zeugen aufschreiben.

Der Unfallbericht muss sorgfältig ausgefüllt werden, damit der Hergang später rekonstruiert werden kann. Auch Beweisfotos mit Smartphone oder Fotoapparat sind dabei zwingend anzuraten.

Seinen Schaden sollte man möglichst schnell der gegnerischen Versicherung melden. Jedes Versicherungsunternehmen muss in allen EU-Staaten einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, so auch in Deutschland. Dieser bearbeitet im Auftrag der ausländischen Versicherung die Schadensersatzansprüche deutscher Autofahrer.

Ansprechpartner und Hilfestellung

Beim Zentralruf der Autoversicherer kann anhand des Kfz-Kennzeichens in Erfahrung gebracht werden, bei wem das Fahrzeug versichert ist und wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, falls dies nach dem Unfall nicht mitgeteilt wurde.  

Sollte es im Nachhinein zu Schwierigkeiten bei der Unfallabwicklung kommen, helfen die Juristinnen und Juristen des EVZ Deutschland kostenlos weiter.

Ein gedrucktes Exemplar der Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ kann per Mail an kostenlos angefordert werden.  

Hilfreiche Auskünfte zum Autofahren in Europa mit Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall gibt auch das Online-Tool „Mit dem Auto ins Ausland“.

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