Württembergische: Kautionsversicherung für Gewerbekunden

Die Württembergische Versicherung AG bietet ab 1. Juli 2019 eine Kautionsversicherung an, die Liquidität und Sicherheit gegenüber den Auftraggebern garantiert.

(PDF)
190626_Schild Nummer sicher-FO-40481215-bluedesign190626_Schild Nummer sicher-FO-40481215-bluedesignbluedesign / fotolia.com

Da die Württembergische als Bürge auftritt, gewinnen Kunden Spielraum für Investitionen – unabhängig von den Banken. Die von der Hausbank eingeräumte Kreditlinie muss nicht in Anspruch genommen werden.

Die Kautionsversicherung empfiehlt sich besonders für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen im Haupt- und Nebengewerbe sowie Unternehmen aus dem Stahl-, Metall-, Garten- und Landschafts- sowie Maschinen- und Anlagenbau.

Bei der Kautionsversicherung sind Bürgschaftslinien bis zu 2 Millionen Euro möglich, Einzelbürgschaften bis maximal 400.000 Euro. Der Kunde kann einen Bürgschaftsrahmen abschließen und bei Bedarf Aval und Urkunden einfach und schnell über das Kundenportal abrufen. Das erspart den Weg zur Bank. Bei sehr guter Bonität verlangt die Württembergische keine Sicherheiten. Außerdem entfällt die Ausstellungsgebühr für die einzelnen Urkunden.

Verschiedene Bürgschaftspakete

Gewährleistungsbürgschaft: Sie sichert nach Werksabnahme auftretende Mängel infolge unsachgemäßer Ausführung ab.

Anzahlungsbürgschaft: Die Anzahlungen des Auftraggebers sind bei Insolvenz des Auftragnehmers gegen den Verlust abgedeckt.

Bietungsbürgschaft: Sie wird für die Dauer der Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen ausgestellt und sichert mögliche Mehrkosten ab, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.

Vertragserfüllungsbürgschaft: Sie stellt sicher, dass sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag erfüllt werden.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650: Die Werklohnforderung wird mit Werksabnahme fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko falls der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig ist. Für diesen Fall empfiehlt sich die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht