Die Volksbank Kassel Göttingen eG wurde vom Landgericht Kassel zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen Anlagen an zwei geschlossenen Fonds verurteilt.
Alexander Weigert, Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht der Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft mbB weist auf den entgangenen Gewinn hin, der dem Kläger ebenfalls zugesprochen wurde.
Die beiden Anlagen am Immobilienfonds KGAL und am Schiffsfonds Turkon wurden dem Kläger als sichere Kapitalanlagen empfohlen. Dem Kläger wurde zudem nicht mitgeteilt, welche Provisionen die Bank erhielt.
Falschberatung aufgrund eines Anlageberatungsvertrages
Weil die beratende Bank über die Provisionen nicht aufgeklärt hat, beging sie eine Pflichtverletzung.
So wurde dem Kläger weder erklärt, dass die Volksbank Kassel Göttingen eG das jeweils gezahlte Agio bekommt, noch darüber hinausgehende weitaus höhere Provisionen beziehungsweise Vergütungen, wenn sie dem Kläger gerade diese beiden hochriskanten Fonds empfiehlt.
Urteil: Schadenersatz und Rückabwicklung
Das Landgericht Kassel verurteilte die Volksbank Kassel Göttingen eG dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 74.868,86 Euro zu zahlen. Der Schadensersatz umfasst den Schaden und die verlorene Zinsen bei einer sicheren Alternativanlage. Darüber hinaus muss die Volksbank Kassel Göttingen eG die beiden hochriskanten Anlagen zurücknehmen.
Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger eine solch hochriskante Anlage niemals erworben hätte, wenn er ordnungsgemäß über die Provisionen der Bank beraten worden wäre.
Urteil vom 4. April 2019 (Landgericht Kassel, Az. 5O1024/17)
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