Vor dem Hintergrund der heterogenen und zeittaufwendigen Produktlandschaften setzte das Beratungsunternehmen AssekuranZoom die neue Tarifstudie „Grundfähigkeitenversicherung im Fokus – Tarifstudie 05/2019“ auf, um damit einen Beitrag für mehr Orientierung in diesem komplexen Betätigungsfeld zu leisten.
Weitere Tarife, die künftig neu im Markt eingeführt werden, oder auch Updates der nachfolgend genannten Tarifwelten werden sich selbstverständlich in den jeweils zeitnah durchgeführten Aktualisierungen der Tarifstudie wiederfinden. Die erste Ausgabe der Tarifstudie berücksichtigt Tarifangebote der neun führenden Anbieter in alphabetischer Reihenfolge:
- Allianz Lebensversicherungs-AG – Tarif KörperSchutzPolice
- Bayerische Beamten Lebensversicherung – Tarife Existenz-Plan aktiv/kreativ
- Canada Life Assurance Europe plc – Tarife Grundfähigkeitsversicherung/
- Premium Grundfähigkeitenschutz
- Dortmunder Lebensversicherung AG – Tarif Plan D „Die 9“/„Die 12“/„Die 15“
- Gothaer Lebensversicherung AG – Tarif Fähigkeitenschutz
- Nürnberger Lebensversicherung AG – Tarife Grundfähigkeitsversicherung Comfort/Premium
- Swiss Life AG – Tarife Vitalschutz Power/Spirit/Complete
- WWK Lebensversicherung a.G. – Tarif Selbstständige Grundfähigkeitsversicherung
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG – Tarif Grundfähigkeitenversicherung
Der Kriterienkatalog für die Beurteilung und die vergleichende Bewertung der Tarife wurde sehr weit und umfassend sowie unter besonderer Berücksichtigung der haftungsrechtlichen Relevanz aus Vermittlersicht bemessen, da sich die Leistungsvoraussetzungen oftmals nicht auf den ersten Blick erschließen.
Beispiele für Leistungsvoraussetzungen
Was bedeutet es, wenn ein Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen für den Nachweis des Funktionsverlustes „Gebrauch der Arme“ fordert, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alleine eine Jacke anzuziehen? Jeder Vermittler kann diese Leistungsvoraussetzung im Selbstversuch überprüfen und wird dabei schnell feststellen, dass man eine Jacke oder ein Jacket auch mit nur einem funktionstüchtigen Arm nach ein bisschen Übung anziehen kann. Im Ergebnis heißt das, dass nur ein Funktionsverlust beider Arme einen leistungspflichtigen Versicherungsfall begründen würde.
Auch bei den Leistungsvoraussetzungen für die wichtige versicherte Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ ist eine genaue Prüfung der Leistungsvoraussetzungen anzuraten. So macht es sehr wohl einen Unterschied, ob als Aufgabenstellung das „Öffnen einer Flasche mit Schraubverschluss“ oder das „Schließen einer Flasche mit einem Schraubverschluss“ durch die versicherte Person benannt wird.
Insofern wurde der Inhalt der Tarifstudie mit folgenden Kapiteln detailliert aufgesetzt:
- Beurteilung der Tarifstruktur
- Umfang der versicherten Risiken
- Beurteilungs- und Projektionszeitraum für die Prüfung des bedingungsgemäßen Verlusts einer versicherten Grundfähigkeit
- Transparenz und Alltagstauglichkeit der Leistungsvoraussetzungen
- Ergänzende Zusatzoptionen und -tarife
- Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung (Nachversicherungsjoker)
- Antragsfragen
- Mindestalter der versicherten Person für einen Vertragsabschluss
- Störfallmanagement der Gesellschaften für den Fall einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
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