Die Grundfähigkeiten der Kinder absichern

Nachdem sich Kinder und Jugendliche in der Schulausbildung befinden und keine Berufstätigkeit ausüben, greift der Versicherungsschutz aus einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals zu kurz. Mit der qualifizierten Absicherung von alltäglich geforderten Grundfähigkeiten kann für Kinder und Jugendliche schon sehr früh ein praxisnaher Versicherungsschutz abgebildet werden.

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Nach Abschluss der ersten Ausbildung und mit dem Beginn der Berufstätigkeit kann die bestehende Grundfähigkeitenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgestellt werden.

Wie sehen Anpassungen zum späteren Zeitpunkt aus?

Der Euro kann bekanntlich nur einmal ausgegeben werden. Wird zum Beispiel der Süßwarenkonsum etwas reduziert, kann mit dem eingesparten Betrag für Schulkinder in vielen Fällen eine Grundfähigkeitenversicherung mit einer monatlichen Rente von 500,00 Euro abgesichert werden. Mit dynamischen Anpassungen in jährlichen Intervallen oder auch im Abstand von zwei oder drei Jahren kann der bestehende Versicherungsschutz dann schrittweise erhöht werden. Bei Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder eines Studiums, dem Nachweis einer erfolgreichen Promotion oder Meisterprüfung, aber auch bei Heirat, der Geburt eines Kindes und vielen anderen Ereignissen kann die Versicherungsleistung im Rahmen einer Nachversicherungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Worauf ist beim Abschluss zu achten?

Natürlich ist die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten ein wichtiges Kriterium. Aber auch die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall, der Beurteilungszeitraum, die möglichen Nachversicherungsoptionen und das Umstellungsrecht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten in jedem Fall verbraucherfreundlich geregelt sein. Für eine qualifizierte Absicherung sollte der Versicherungsschutz folgende Grundfähigkeiten in jedem Fall beinhalten:

  • Motorische Grundfähigkeiten: zum Beispiel Gehen, Treppensteigen, Knien, Bücken, Gebrauch der Arme
  • Feinmotorische Grundfähigkeiten: zum Beispiel Gebrauch der Hände und Schreiben
  • Sensorische Grundfähigkeiten: zum Beispiel Sehen, Hören, Sprechen
  • Intellektuelle Grundfähigkeiten: zum Beispiel Gedächtnis und Konzentrationsvermögen

Wichtig ist auch die Absicherung weiterer Grundfähigkeiten, wie der Verlust oder die Nichterteilung der Fahrerlaubnis PKW oder auch die Nutzung des Öffentlichen Personennah- und –fernverkehrs. Der Tarif ExistenzPlan der Bayerischen bietet insbesondere für Kinder weitreichende Vorsorgemöglichkeiten.

Ein Beitrag zur Grundfähigkeitenversicherung  von AssekuranZoom.

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