Alter kann vor Eigenbedarfskündigung schützen

Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständig ist, hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.

(PDF)
Senior-liest-Zeitung-136577862-FO-bilderstoeckchenSenior-liest-Zeitung-136577862-FO-bilderstoeckchenbilderstoeckchen / fotolia.com

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Räumung und Herausgabe einer Wohnung, die die mittlerweile 87- und 84-jährigen Beklagten, im Jahre 1997 von den Rechtsvorgängern der Klägerin angemietet hatten und die 2015 wegen Eigenbedarf gekündigt worden war. Die Beklagten widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache und ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel.

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat die erhobene Räumungsklage abgewiesen und auch die dagegen erhobene Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin wies nun auch die Berufung mit der Begründung zurück, dass den Beklagten gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zustehe.

Offen blieb dabei, ob die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich derartig erheblich sind wie vom Amtsgericht angenommen. Die beklagten Mieter hätten sich berechtigt darauf berufen, dass der Verlust der Wohnung – unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen – für Mieter hohen Alters eine „Härte“ i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet.

Der Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen

Die Vorschrift sei mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen. Die Richter haben es dahinstehen lassen, ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtegrund „hohen Alters“ berufen können, da das Lebensalter der bereits zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung über 80-jährigen Beklagten nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch sei.

Die Kammer befand zudem, dass das als Härtegrund eingewandte hohe Alter des Mieters unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters, die Fortsetzung des Mietverhältnisses gebietet, wenn keine Pflichtverletzung des Mieters für eine Kündigung vorliegt. Eine Interessenabwägung zu Gunsten des Vermieters komme grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Vermieter besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile für den Fall des Fortbestandes des Mietverhältnisses geltend machen könne, die ein den Interessen des betagten Mieters zumindest gleichrangiges Erlangungsinteresse begründen würden.

Berechtigtes Interesse des Vermieters war nicht ausreichend

Ein solches müsste in seiner Bedeutung für den Vermieter über ein gewöhnliches „berechtigtes Interesse“ zur Kündigung hinausgehen und an die Gründe heranreichen, die die Beendigung des Mietverhältnisses aus seiner Sicht berechtigterweise als geradezu notwendig erscheinen lassen. Ein entsprechend hohes Erlangungsinteresse könne die Klägerin aber nicht geltend machen, da die von ihr beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung zum einen nicht auf eine ganzjährige Nutzung und zum anderen auf bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile gerichtet sei.

Revision nicht zugelassen

Die Kammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision würde eine Beschwerde von über 20.000,00 EUR erfordern. Ob dieser Wert vorliegend erreicht ist, wäre vom Bundesgerichtshof selbst zu entscheiden. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 12. März 2019, Aktenzeichen 67 S 345/18 sowie in der Vorinstanz: Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26. Oktober 2018, Aktenzeichen 20 C 221/16

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).DALL-E
Recht

Fondsmanager verurteilt: BGH bestätigt Haftstrafen wegen Cum-Ex-Deals

Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern – der Bundesgerichtshof hat nun das letzte Wort gesprochen. Doch was genau war ihre Rolle im Steuerkarussell rund um 92 Millionen Euro?

Verbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.Verbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.Foto: Adobestock
Urteile

Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden

Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.

Joyful bearded man in formal clothes and holiday cap, clenching his fists with happiness, celebrating his birthday, having good mood. Satisfied male posing against white background with color piecesJoyful bearded man in formal clothes and holiday cap, clenching his fists with happiness, celebrating his birthday, having good mood. Satisfied male posing against white background with color pieceswayhome.studio – stock.adobe.com
4 Wände

Partylärm – das ist rechtlich erlaubt

Einige bevorzugen die Stille in ihren vier Wänden, während andere auf dem Balkon oder in der Wohnung Feste feiern möchten. Vorschriften geben den Rahmen vor, was an Partylärm erlaubt ist

Einbrecher-44814580-AS-Marco2811Einbrecher-44814580-AS-Marco2811Marco2811 – stock.adobe.com
4 Wände

Einbruchspuren müssen nicht stimmig sein

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer: wenn Versicherungsnehmer Ansprüche wegen Einbruchdiebstählen bei der Hausratversicherung geltend machen, dürfen diese nicht durch überhöhte Beweisanforderungen benachteiligt werden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht