Aus den Reihen des Bundesfinanzministerium (BMF) wurde noch vor der Ressortabstimmung mit dem Justiz- und Wirtschaftsministerium ein erster Gesetzesentwurf bekannt, der unter anderem die Begrenzung und Reduzierung der Einkommen eines Versicherungsmakler vorsieht.
Eine erste Anfrage zum Thema von AfW-Vorstand Norman Wirth bei dem renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schwintowski ergab ein äußerst klares Statement zum vorliegenden Gesetzesentwurf des BMF.
Zur Erinnerung: Im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und des VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV wurden vor kurzem zwei Gutachten erstellt, in denen der geplante staatliche Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler äußerst kritisch betrachtet wurden.
Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortet der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation. In einem weiteren Rechtsgutachten erfolgte durch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung.
„Der informell kursierende Referentenentwurf des BMF zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen enthält keine Zahlen, Daten und Fakten aus denen sich ergibt, dass auf den Märkten für Vertriebsentgelte in der Lebensversicherung ein strukturelles Missverhältnis herrscht, das einen Eingriff nach nationalem Verfassungsrecht (Art. 3 und 12 GG) und / oder nach europäischem Recht erlauben würde.
…
Es gibt auch keinerlei Fehlanreize oder Provisionsexzesse, die als Grund dafür herhalten könnten, die Vertriebsentgelte zu senken und die als Marktversagen angesehen werden könnten.
…
Finanzdienstleistung e.V.
So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“, so nun aktuell Prof. Schwintowski.
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW äußert sich dazu zusammenfassend wie folgt: „Wir sehen uns in unserer klaren Ablehnung des Vorhabens weiter bestätigt. Unsere bereits vorab geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken wurden mit dem vorliegenden Entwurf in keiner Weise ausgeräumt. Das Vorhaben sollte endlich in Gänze fallen gelassen werden. In dieser Form darf der Gesetzentwurf wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit jedenfalls nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Provisionsdeckel verfassungswidrig – SPD und die Bayerische auch dagegen
Provisionsdeckel ist existenzbedrohend
AfW aktualisiert VSH-Checkliste
2021 hat der AfW erstmals eine Checkliste zur Überprüfung des eigenen VSH-Schutzes vorgestellt und jetzt mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert. Die Checkliste Version 2.4 berücksichtigt zusätzlich ausgeübte Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten. Zudem wurde die vermehrt in den Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, das sogenannte retirement cover ergänzt.
Vielfalt ist Maklern bei Poolanbindungen wichtig
Obwohl sich Pool-Vollsortimenter eine exklusive Anbindung ihrer Makler wünschen, setzt die Mehrzahl der Vermittelnden auf mehr als einen Partner: 35,5 Prozent sind an zwei Pools oder Verbünde angeschlossen, 17,5 Prozent an über drei und 10,2 Prozent haben über vier Anbindungen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherer heben Beitragsprognose für 2025 deutlich an
Die deutschen Versicherer blicken optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, erwartet die Branche nun ein spartenübergreifendes Beitragswachstum.
Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Versicherungstarifrunde: 1.400 Beschäftigte in Baden-Württemberg im Warnstreik
Im Tarifkonflikt der privaten Versicherungswirtschaft erhöhen die Beschäftigten den Druck: Rund 1.400 Angestellte legen in Baden-Württemberg die Arbeit nieder – mit klarer Botschaft an die Arbeitgeber vor der entscheidenden Verhandlungsrunde am 4. Juli.
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.