Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Forderungen aufgestellt, die dafür sorgen sollen, dass Versicherte keine Nachteile haben, wenn Lebensversicherer ihr Neugeschäft einstellen.
Der vzbv fordert konkret:
- Wenn ein Versicherer sein Neugeschäft einstellt, muss er seine Kunden umfassend und zeitnah über die Folgen der Einstellung informieren.
- Wenn der Bestand nach der Einstellung des Neugeschäfts an andere Firmen übertragen wird, muss dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gewährt werden.
- Die an die Konzernmutter abgeflossenen Gewinne müssen zeitlich unbegrenzt für die Nachhaftung zur Verfügung stehen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel eines im Run-Off befindlichen Lebensversicherers kommt.
- Für eine Übergangsperiode von fünf bis zehn Jahren wird in den übergegangenen Run-Off-Beständen eine Interessenvertretung für die Kunden etabliert.
- Zudem fordert der vzbv, dass bei den Kostenüberschüssen mindestens 90 Prozent an die Versicherungsnehmer fließen müssen.
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