Sobald sich der Frühling meldet, beginnt auch wieder die Bausaison. Doch durch Ärger mit dienstleistenden Unternehmen oder auch Schäden durch Brand oder Diebstahl kann die Vorfreude aufs Eigenheim schnell getrübt werden.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungsverträge Schutz vor diesen und weiteren Risiken bieten.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Zu den notwendigen Versicherungen gehört die Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bau und dem Baugrundstück ausgehen. Dieses leistet zum Beispiel Schadensersatz, wenn jemand auf dem Baugrundstück in eine unbeleuchtete Grube fällt, oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
Feuerrohbau- und eine Bauleistungsversicherung
Zudem werden eine Feuerrohbau- und eine Bauleistungsversicherung empfohlen. Diese sollte zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
Bianca Boss erklärt:
„Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Sie häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn Sie bei derselben Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit gemeldet haben.“
Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung
Vor unvorhergesehenen Schäden, beispielsweise an Bauleistungen, Baustoffen oder Bauteilen bietet eine Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung Schutz.
Der Versicherungsschutz kann sich auf eine Reihe unterschiedlicher Risiken erstrecken, wie Sturm und Hagel, Vandalismus, Konstruktions- und Material- oder Ausführungsfehler oder Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile.
Die Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre oder endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Bauabnahme oder sechs Werktage seit Nutzung (frühester Zeitpunkt maßgebend).
Da die Versicherung auch dann leistet, wenn Schäden zu Lasten der Baufirma gehen, sollten Bauherr mit Bau- und Handwerkerfirmen klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen.
Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung schützt vor Mehrkosten durch die Beauftragung anderer Firmen, wenn das bauausführende Unternehmen mittendrin insolvent wird. Diese kann nur vom Bauunternehmen abgeschlossen werden und muss vor Beginn des Projekts abgeschlossen sein.
Baugewährleistungsversicherung
Das Bauunternehmen haftet für solche fünf Jahre lang ab Bauabnahme für Mängel. Wenn das Unternehmen jedoch in die Insolvenz geschlittert ist, zahlt eine Baugewährleistungsversicherung für die Beseitigung eventueller Schäden. Auch die Baugewährleistungsversicherung kann nur vom Bauunternehmen vor Beginn des Projekts abgeschlossen werden.
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