Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Wollen sich Angestellte in einer Privaten Krankenversicherung versichern, muss bei Eintritt in eine Private Krankenversicherung ein Bruttojahresgehalt für ein ganzes Jahr nachgewiesen werden können, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Erst dadurch können sich angestellte Arbeitnehmer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Für 2019 liegt diese Grenze, die jährlich festgelegt wird, bei 60.750,00 Euro. Zum Vergleich in 2018 lag sie noch bei 59.400,00 Euro. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwechseln.
Versicherungspflichtgrenze Beträge JAEG 2019
Jahresgrenze: 60.750,00 Euro
Monatsgrenze: 5.062,50 Euro
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