SdV: Neuer VSH-Schutz für Versicherungsmakler

SdV: Neuer VSH-Schutz für Versicherungsmakler
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Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) hat nun ein Produkt, das speziell für den bevorstehenden Makler-Ruhestand geschaffenen ist.

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist unter anderem eine Forderungsausfalldeckung bei Bestandsverkauf bis zu 100.000 Euro enthalten. Des Weiteren sind Ansprüche aufgrund nicht gekündigter Maklerverträge bei Geschäftsaufgabe, Gefahrerhöhungen während des Bestandsüberganges auf einen Nachfolger beziehungsweise Bestandskäufer und Ansprüche nach der Beendigung der Vermittlertätigkeit als Tippgeber (ohne dass der VSH-Versicherungsvertrag fortgesetzt werden muss) mitversichert. Eine Beitragsfreistellung bei schwerer Krankheit, sowie die Verlängerung der Mahnfrist im Krankheitsfall runden das Paket ab.

Uwe Esche, Vorstand der SdV, dazu:

„An sich ist es wenig sinnvoll, in dieser Phase des Berufslebens noch einmal seine VSH zu wechseln. Doch wer auch gegen die Risiken abgesichert sein will, die erst im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit entstehen, sollte sich mit dem speziellen VSH-Tarif des SdV beschäftigen.“

Neben einem sofortigen Online-Abschluss bietet der Berufsverband auch die Möglichkeit einer VSH-OnlineAnalyse und kann auch einen individuellen Policencheck anfordern. Beide Serviceleistungen sind für Vermittler kostenlos und mit keinerlei weitergehenden Verpflichtungen verbunden.