Das Krankentagegeld leistet einen Beitrag, um einen Einkommensverlust in Verbindung mit einer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen. Abgesichert werden Einkommenseinbußen, die ab dem 43. Krankheitstag, verursacht durch eine längere Krankheit oder auch einem Unfall, entstehen können. Selbstständige können individuell vereinbaren, ab wann und auch in welcher Höhe sie über ein Krankentagegeld Versicherungsleistungen bei Arbeitunfähigkeit erhalten wollen.
Der Bezug des Krankentagegelds als eine freiwillig versicherte Leistung in der Privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung ausbezahlt wird.
Auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse fallen keine Steuern an, aber es erhöht das sonstige Einkommen. Insofern sollte man bei einem längeren Bezug von Krankengeld auf Steuernachzahlungen im Folgejahr vorbereitet sein.
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