Ab sofort gilt die Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanfänger auch für „Beamte auf Widerruf“. Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert.
Dadurch können sie nun ebenso wie alle anderen Beamten die Vorteile der Kombination von Privater Krankenversicherung und Beihilfe in Anspruch nehmen.
Vorteile der Öffnungsaktionen
Durch die Öffnung wird niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt, womit sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern können.
Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt und es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern sie sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten
Beamte auf Widerruf müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.
Dies gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. So können die Beamten auf Widerruf bei Beginn des Beamtenverhältnisses am 1. Oktober 2018 noch bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.
Alle Informationen zu den Öffnungsaktionen und zu den teilnehmenden Versicherungsunternehmen gibt es in einem Merkblatt und einer Broschüre des PKV-Verbandes.
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