Die Allianz hat zugegeben, Kunden in offiziellen Schreiben falsch über die Widerrufsmöglichkeit einer Lebensversicherung informiert zu haben. Wegen dieser unkorrekten Formulierungen wurde der Versicherer von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt.
Die Allianz gab nun eine entsprechende Unterlassungserklärung ab, bestätigten beide Seiten gegenüber boerse-online.de.
Eine Allianz-Sprecherin erklärte, man habe die „angreifbaren“ Formulierungen, die in „speziellen Vertragskonstellationen“ verwendet worden seien, inzwischen geändert.
Mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs zufolge können Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen haben, dann widersprechen, wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält. Das ist auch möglich, wenn die Versicherungspolice schon abgelaufen ist. Dann müssen Verträge rückabgewickelt werden, und der Kunde erhält üblicherweise seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.
Hier können Fehler in Details entscheidend sein: Kunden der Allianz wurde in ihrem Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat eingeräumt. Laut Gesetz galt jedoch eine Frist von 30 Tagen, so dass die Allianz bei einer Kündigung im Februar die Kunden schlechter gestellt hätte. Die Allianz lehnte dennoch eine Rückabwicklung des Vertrags ab.
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