Lebensversicherungen müssen angemessenen Kundennutzen bieten
Die BaFin hatte im Mai 2023 ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Parallel dazu wurden Aspekte der Produkte analysiert, wie Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornoquoten. Dabei wurden Ausreißer identifiziert. 13 besonders auffällig Lebensversicherer wurden einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts.