Nachdem im Jahr 2007 im Zuge der allgemeinen Versicherungspflicht rechtliche Unsicherheit eingetreten war, hat der Bundestag nun eine klare rechtliche Grundlage für Solidargemeinschaften geschaffen. Die Zustimmung des Bundesrats ist noch ausstehend.
Heute hat der Bundesrat der Neuregelung zur Maklerprovision zugestimmt. Künftig werden die Courtage bundesweit zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Jede Partei zahlt dabei 50 Prozent.