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Zur Beweislast für eine unfallbedingte Erstverletzung

Der Invaliditätsschutz aus einer Unfallversicherung entsteht nur dann, wenn die Invalidität auch durch einen Unfall verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer muss im Zweifel beweisen, dass ein Unfall die Erstverletzung auslöste.

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Termin: 4. Recht-Symposium 2020

Auf dem 4. Recht-Symposium kommentieren die Richter Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl Gerichtsurteile zu Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen.