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VSAV
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Weitere News
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25.08.2016
Assekuranz
Solvency II: „Positiv-Liste“ der Gesellschaften gefordert
Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV) fordert in einem offenen Brief an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV weiterhin die öffentliche Nennung der drei Gesellschaften, die die Solvency-II Auflagen in 2015 nicht erfüllt haben. Der auf Vertriebsrecht spezialisierte VSAV-Netzwerkpartner, die Kanzlei Rechtsanwälte Blanke Meier Evers bestätigt für Vermittler ein ungeklärtes Haftungsrisiko.
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30.06.2016
Marketing & Vertrieb
Gefahren für den VSH-Existenzschutz und die Zulassung
In der Versicherungswirtschaft werden Selbstbehalte häufig in Policen eingesetzt, um die Meldung von Bagatellschäden zu vermeiden. Zudem verringert die Wahl eines höheren Selbstbehaltes häufig die Prämie. In der VSH hingegen ist das Bagatellschadenprinzip jedoch weder sinnvoll noch klug. Abhängig vom Produkt kann es innerhalb kürzester Zeit zu einer ganzen Reihe von Schäden kommen und infolge dessen zu entsprechenden Schadensforderungen an den Vermittler.
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© Sergey-Nivens / fotolia.com
13.06.2016
Marketing & Vertrieb
Ohne ausreichende VSH-Deckung droht Insolvenz
Es gibt bei Vermittlern und Beratern eine Reihe von beruflichen Veränderungen, die auch eine konkrete Risikoausweitung darstellen. Eine ansteigende Anzahl von Schadenfällen, die deutlich über die gesetzlich geforderte Summe hinausgehen, erhöht das Risiko der Unterversicherung für Vermittler und gefährdet somit auch das private Vermögen. Nun ist es bei Pflichtversicherungen ein häufig anzutreffendes Phänomen: Weil die Pflicht als lästig und ggf. als unnötig angesehen wird, wird nur die ...
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06.05.2016
Produkte
VSH-Deckungslücken beim §34i GewO?
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Vermittlern vor der Zulassung nach § 34i GewO, ihre Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) auf den neuen Paragrafen anzupassen und dabei gleich eventuell bestehende Lücken zu schließen.
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16.03.2016
Uncategorized
VSAV kooperiert mit con.fee
Der Honorarberatungsdienstleister Con.fee AG und die Vereinigung zum Schutz für Anlage und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) bauen ihre Kooperation aus.
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© charlemagne / pixabay.com
19.08.2015
Assekuranz
Automatische Risikoanpassung im VSH-Rahmenvertrag?
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, die immer wieder neue Produkte, Anlageklassen oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer Berufsausübung aufnehmen, sollten sich bei der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) einem Rahmenvertrag anschließen, der eine automatische Anpassung aller erweiterten Versicherungsbedingungen beinhaltet. Das empfiehlt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV).
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20.03.2015
Assekuranz
Warnung vor VSH-Haftungslücken
Nach den Aussagen von Dr. Christian Grugel vom Verbraucherschutzministerium auf dem Honorarberaterkongress am 3.3.2015, wonach Vermittler auf Provisionsbasis auch gegen Honorar beraten und vermitteln dürfen, weist die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) auf mögliche Haftungsdefizite in den bisher üblichen Vermögenschadenhaftpflicht-Verträgen (VSH) hin.
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