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Weitere News
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speed300 – stock.adobe.com
18.11.2022
Flotte Fahrzeuge
Auf Parkplätzen ist besondere Vorsicht geboten
Auf Parkplätzen kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen ein- und ausparkenden Fahrzeugen. Oft haften beide Unfallbeteiligte für den Schaden. Unter welchen Voraussetzungen muss nur eine der beteiligten Personen den Schaden alleine tragen?
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chamnan phanthong – stock.adobe.com
18.11.2019
Marketing & Vertrieb
Parkschäden: Wieso, weshalb, warum?
Fast 60 Prozent der Autobesitzer in Deutschland hatten schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug. Welche Gründe die Deutschen dafür anführen und wie sie mit der Schadenregulierung umgehen, hat YouGov im Auftrag der DEVK untersucht.
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Gina Sanders / fotolia.com
30.08.2019
Flotte Fahrzeuge
Fahrschüler üben gerne auf leeren Parkplätzen …
Fast jeder kennt es, hat davon gehört und geht davon aus: wo kein Kläger, da kein Richter. Doch das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Und somit auch auf leeren Parkflächen nicht erlaubt.