Per Definition ist Pflegegrad 1 ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ pflegebedürftiger Menschen. Wer diese Einstufung durch einen Gutachter des MDK für gesetzlich Versicherte oder MEDICPROOF für privat Versicherte erhält, kann entsprechende Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, ist zunächst bei der Pflegekasse ein Antrag einzureichen. Nachdem ein Gutachter festgestellt hat, wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist, erfolgt die ...