Die Umsetzung der Richtlinie EU 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, also der Insurance Distribution Directive (IDD), durch § 43c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) führt zu finanziellen Risiken für Versicherer (VR) und Versicherungsmakler (VM). Der Versicherer darf möglicherweise „doppelt zahlen“ und der Makler verliert eventuell seine Courtage. Ursache ist die Beratung durch Versicherungsberater (VB), auch ohne dessen Vermittlung. ...