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Hans John Versicherungsmakler GmbH
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Weitere News
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17.10.2018
Gewerbeschutz
Hans John Versicherungsmakler bietet Universal-Straf-Rechtsschutz
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat ihr Produktportfolio nunmehr um einen Universal-Straf-Rechtsschutz als Ergänzungsdeckung oder Einzellösung über die Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG erweitert.
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27.03.2018
Bildung
John-Vermittlerfortbildung: Haftung, Recht, Sicherheit und Erfolg im Fokus
Die John-Vermittlerfortbildung® hat sich über die vergangenen Jahre als eine feste Institution in der Versicherungsbranche etabliert. Bewusst abweichend zu den Vorjahren wurde sie aufgrund der nachhaltigen, gesetzlichen Änderungen nicht für den Herbst, sondern für das erste Quartal 2018 terminiert. Hierdurch hatten teilnehmende Vermittler bereits sehr früh im Jahr die Gelegenheit in Weiterbildung zu investieren.
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14.02.2018
Produkte
Hans John Versicherungsmakler: verbesserter Versicherungsschutz
Eine umfassende und stets aktualisierte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nebst juristischer Begleitung im Schadensfall ist wichtig. Um die Aktualität der Deckungskonzepte fortlaufend zu gewährleisten, werden von der Hans John Versicherungsmakler GmbH diese regelmäßig mit den Fachabteilungen der jeweiligen Risikoträger überarbeitet.
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07.07.2016
Bildung
John startet bundesweit Fortbildungsprogramm
Im Rahmen der jährlichen, bundesweiten John-Vermittlerfortbildung® besteht für interessierte Vermittler ab dem 06.09.2016 die Möglichkeit sich rund um das Motto „Haftung-Recht-Sicherheit-Zukunft für den Vermittlerbetrieb“ fortzubilden. I
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14.03.2016
Recht
VSH-Haftpflicht Deckungslücke ab 21.03.16?
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 18.02.2016 vom Bundestag verabschiedet und erhielt am 26.02.2016 die Zustimmung des Bundesrates (Drucksache 84/16). Daher wird das Gesetz planmäßig zum 21.03.2016 in Kraft treten.
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21.12.2015
Marketing & Vertrieb
Ohne §34f keine VSH
Die Übergangsfrist für die Vermittlung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen endet am 31.12.2015: Im Zusammenhang mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde Vermittlern von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Beantragung der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 3 GewO gewährt, sofern sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Erlaubnis nach § 34c GewO hatten. Damit müssen Vermittler bis zum 01.01.2016 einen ...
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11.12.2015
Produkte
Hans John: VSH-Konzepte mit verbessertem Schutz
Die Veränderung des Berufsbildes, das breitere Netzwerk und das Erschließen neuer Vertriebswege sowie Einflüsse der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erfordern eine regelmäßige Anpassung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Deckungskonzepte des Hamburger Fachmaklers werden daher stetig mit den Fachabteilungen der Konzeptpartner überarbeitet und verbessert.
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