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12.01.2016
Ermächtigung
Testament auf Notiz-Zettel?
Damit ein Testament gültig ist, muss ein ernsthafter Testierwillen feststellbar sein – das ist nicht der Fall, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier geschrieben worden ist. Das hat das OLG Hamm entschieden.
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