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Erblasser
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Weitere News
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03.08.2018
Assekuranz
Handling mit Versicherungsverträgen nach einem Todesfall
Nach einem Todesfall sind von den Angehörigen und Erben viele Dinge, häufig auch sehr zeitnah zu erledigen. Hat der Erblasser Versicherungsverträge geschlossen, sollten die Versicherungen vom Todesfall mittels Übersendung der Sterbeurkunde unterrichtet werden. Häufig reicht dafür sogar eine unbeglaubigte Kopie aus.
papierkorb-zerknuellt-76943363-fo-yeko-photo-studio
15.09.2016
Urteile
Durch Betreuer gekündigte Personenversicherung kann unwirksam sein*
Das OLG Nürnberg (Teilurteil vom 24.03.2016, Az. 8 U 1092/15) entschied am Beispiel einer Lebensversicherung, dass die Kündigung durch den Betreuer mangels Genehmigung durch einen Gegenvormund oder das Betreuungsgericht unwirksam ist. Die (widerruflich) im Todesfall als bezugsberechtigt eingesetzte Witwe klagte gegen die Versicherungsgesellschaft erfolgreich – der Versicherer hatte bereits aufgrund unwirksamer Kündigung des Betreuers einen minimalen Rückkaufswert ...
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09.09.2016
Ermächtigung
Über Testament, Erbfolge und Pflichtteile
Eine Studie belegt, dass auf Deutschland eine Erbschaftswelle zukommt. 3,1 Billionen werden in den nächsten zehn Jahren vererbt, da die Generation 70 Plus sehr viel Vermögen aufgebaut hat. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden die Erben in Deutschland sehr unterschiedlich profitieren.
Aeltere-Dame-gefrustet-108046834-FO-Photographee.eu
05.09.2016
Thema des Tages
LV-Vertrag: frühere geschiedene Ehefrau ist trotz Witwe bezugsberechtigt
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 22.07.2015, Az. IV ZR 437/14) entschied, dass die Erklärung des Versicherungskunden „der verwitwete Ehegatte" sei Bezugsberechtigter so auszulegen ist, “dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll“.
Vater-Sohn-112226236-FO-Monkey-Business
24.08.2016
Recht
Die Beseitigung unwiderruflichen Bezugsrechts durch Widerruf der LV*
Fällt ein Lebensversicherungsvertrag in den Nachlass, so handelt es sich zunächst einmal um alle Gestaltungsrechte; wie beispielsweise die Kündigung, den Widerruf eines Bezugsrechts, die Anfechtung des Versicherungsvertrages, sowie den Widerruf des Vertragsabschlusses selbst. Der Rechtsanspruch auf Auszahlung der vertraglichen Versicherungssumme richtet sich gegen den Versicherer (VR), und fällt beim Bezugsberechtigten hingegen gerade nicht in das ...
Anzugtraeger-Papier-Chaos-78756067-FO-Sergey-Nivens
19.07.2016
Management
Kontaminiertes Erbe
Wer seine Angehörigen in ein besonderes Abenteuer schicken möchte, der sollte einmal drüber nachdenken, ob er ihnen nicht einfach ein Maklerunternehmen hinterlässt. Das kann in manchen Fällen sehr spannend werden – manchmal sogar ein finanzielles Desaster.
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