Gut jede dritte Ehe wird geschieden. Wenn dann das Rentenalter naht, stellen viele fest: Während der Ex-Partner in der Ehezeit eine hohe Betriebsrente oder eine üppige Beamtenversorgung angesammelt hat, müssen sie selbst sich mit mickrigen Altersbezügen zufrieden geben. Dabei haben ehemals Verheiratete ein Anrecht auf 50 Prozent dieser Bezüge zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Wer also in Rente ist oder demnächst in den verdienten Altersruhestand geht und zwischen 1977 und 2009 geschieden wurde, ...