Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
Kunden haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, selbst dann, wenn Stromlieferanten die Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Umlagen oder auch Abgaben erhöhen.
Die Verbraucherzentrale berichtet dazu, dass sich einige Stromanbieter im Kleingedruckten vorbehielten, dass Kunden Verträge nicht kündigen und somit nicht den Anbieter wechseln dürften, wenn Preise wegen der Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen angehoben würden.
Das OLG Düsseldorf hat diese Klausel nun untersagt. Die entsprechende Vorschrift des Energiewirtschaftsgesetz, die den Kunden nach ihrem Wortlaut bei einer Änderung der "Vertragsbedingungen" ein fristloses Kündigungsrecht einräumt, gelte auch für Preisänderungen, so die Rechtsexperten der ARAG.
OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 11/16
Bild: © Oscar Espinosa / fotolia.com
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