In einem Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes darf ein Dashcam-Video, das ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgenommen hat, grundsätzlich verwertet werden.
Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Den Tatnachweis konnte das Gericht allein aufgrund eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer sogenannten „Dashcam“ aufgenommen hatte. Der Betroffene legte jedoch gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.
Das OLG hat das AG-Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen abgewiesen. Dabei hat es jedoch die Fragen offen gelassen, ob und unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam durch einen Verkehrsteilnehmer gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Denn jedenfalls enthalte die entsprechende Vorschrift kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
Zwar greifen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein – die Intensität und Reichweite des Eingriffs ist im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betrifft ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiert und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermöglicht, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung sind zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und auch das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen, fassen die ARAG Experten zusammen. (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).
Bild: © fotohansel / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wie oft sollten Scheibenwischer gewechselt werden und warum?
Auto anmelden: was muss ich eigentlich alles beachten?
Haftung bei Auffahrunfall wegen Blendung Dritter bei einem selbst?
Rückwirkender Verkehrs-Rechtsschutz
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
WEG-Recht: Rückwirkende Korrekturen bleiben unzulässig
Wohngebäudeversicherung: Schwamm-Ausschluss bleibt wirksam – „Nulldeckung trotz Leitungswasser“ möglich
Debeka im BGH-Erfolg: Stornoabzug bei Lebensversicherungen grundsätzlich zulässig
Postbank-Übernahme: BGH beendet jahrelangen Aktionärsstreit
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













