Barmenia stellt Zahnzusatzversicherung neu auf

Veröffentlichung: 05.10.2026, 14:10 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die Barmenia Krankenversicherung führt zum 1. November eine neue Zahnzusatz-Tariflinie mit vier Leistungsstufen ein. Neben Erstattungen zwischen 70 und 100 Prozent enthält „Mehr Zahn Kompakt“ eine spätere Aufstockungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch für Kunden, die von einem anderen Zahntarif wechseln, gelten besondere Regeln.

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Die Barmenia stellt ihre Zahnzusatzversicherung neu auf: „Mehr Zahn Kompakt“ startet mit vier Leistungsstufen von 70 bis 100 Prozent und umfasst unter anderem Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie.Die Barmenia stellt ihre Zahnzusatzversicherung neu auf: „Mehr Zahn Kompakt“ startet mit vier Leistungsstufen von 70 bis 100 Prozent und umfasst unter anderem Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die Barmenia Krankenversicherung AG ordnet ihr Angebot in der Zahnzusatzversicherung neu. Zum 1. November 2026 startet die Tariflinie „Mehr Zahn Kompakt“ mit vier Leistungsstufen. Sie bündelt Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie.
Je nach gewählter Stufe beträgt die Erstattung 70, 80, 90 oder 100 Prozent. In den Tarifstufen 80, 90 und 100 werden Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe jeweils zu 100 Prozent erstattet. Im 70er-Tarif liegt die Erstattung auch in diesen Bereichen bei 70 Prozent. Beim Zahnersatz und bei kieferorthopädischen Leistungen richtet sich die Erstattung ebenfalls nach der gewählten Tarifstufe. Die Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz sind nach Angaben des Versicherers in allen vier Varianten zu 100 Prozent abgesichert.

Höherstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Mit „Mehr Zahn Kompakt 70“ führt die Barmenia eine neue Einstiegsstufe ein. Interessant ist dabei insbesondere die Möglichkeit, den Versicherungsschutz später auszubauen. Versicherte können zum 21. Geburtstag oder einmalig nach sieben Versicherungsjahren in eine höhere Leistungsstufe wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sind dafür nach Angaben der Barmenia nicht erforderlich. „Menschen wünschen sich heute oftmals Lösungen, die einfach verständlich sind und sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lassen“, sagt Christian Ritz, Vorstand Gesundheit der BarmeniaGothaer. Mit der neuen Tariflinie wolle der Versicherer Orientierung und Flexibilität verbinden.

Keine Wartezeit, aber Leistungsgrenzen in den ersten Jahren

Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass unmittelbar unbegrenzte Leistungen zur Verfügung stehen. Für die ersten vier Kalenderjahre gelten Höchstgrenzen, die ab dem fünften Kalenderjahr entfallen. Zahnprophylaxe ist von dieser Leistungsstaffel ausgenommen. Für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen gilt eine gesonderte Staffel, die auf die ersten beiden Kalenderjahre begrenzt ist. Bei Behandlungen infolge eines Unfalls greift keine Leistungsstaffel. Einen Vorteil erhalten Kunden, die unmittelbar zuvor mindestens sechs Monate über eine Zahnersatzversicherung verfügten und diese zum Beginn des neuen Vertrags beenden: Bei ihnen endet die Leistungsstaffel bereits ab dem dritten Kalenderjahr.

Kieferorthopädie auch für Erwachsene eingeschlossen

Die neue Tarifgeneration umfasst kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Jugendliche unabhängig vom Grad der Zahnfehlstellung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei Erwachsenen sind kieferorthopädische Behandlungen versichert, wenn sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung notwendig werden.
Zum weiteren Leistungsspektrum gehören unter anderem professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen sowie Implantate, Kronen, Brücken und Inlays. Zahnaufhellungen werden alle zwei Jahre bis zu 250 Euro berücksichtigt.

Innovationsgarantie soll neue Behandlungsmethoden einschließen

Die Barmenia sichert zudem zu, dass die vereinbarten Tarifleistungen bestehen bleiben, wenn sich künftig die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge verändern. Eine Innovationsgarantie soll außerdem medizinisch notwendige zahnmedizinische Behandlungsmethoden erfassen, die beim Abschluss des Vertrags noch nicht existierten.
Damit verbindet die Barmenia die Neuordnung ihres Zahnzusatzangebots mit zwei Flexibilitätsversprechen: Der Leistungsumfang soll sich einerseits bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen und andererseits mit der medizinischen Entwicklung Schritt halten.

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