BVI: Fondssparpläne für Kinder – Steuerfreibeträge richtig nutzen

Eltern, die frühzeitig finanziell für ihre Kinder vorsorgen möchten, stehen oft vor der Frage, welche Anlageform nicht nur renditestark, sondern auch steuerlich vorteilhaft ist. Fondssparpläne bieten hier eine besonders attraktive Möglichkeit. Damit die steuerlichen Vorteile jedoch voll ausgeschöpft werden können, kommt es auf die richtige Gestaltung des Depots an.

(PDF)
Fondssparpläne für Kinder: Wie Freibeträge sinnvoll genutzt werden können.Fondssparpläne für Kinder: Wie Freibeträge sinnvoll genutzt werden können.MabelAmber / pixabay

Warum Fondssparpläne eine kluge Wahl sind

Die finanzielle Zukunft eines Kindes zu sichern, erfordert Weitsicht. Führerschein, Studium oder der Start in die erste eigene Wohnung – all das sind Kosten, die über die Jahre erheblich zu Buche schlagen. Ein Fondssparplan kann mit kleinen monatlichen Beträgen ein solides Vermögen aufbauen und langfristig vom Zinseszinseffekt profitieren. Wie die Initiative „Finanzwissen für alle“ des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) betont, kann der steuerliche Vorteil jedoch nur dann voll genutzt werden, wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft und rechtlich als dessen eigenes Vermögen gilt.

Steuerliche Freibeträge optimal nutzen

Entscheidend für die Steueroptimierung sind die geltenden Freibeträge. Wird das Depot korrekt aufgesetzt, bleiben Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 13.096 Euro jährlich steuerfrei. Diese Summe setzt sich aus dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro zusammen. Damit das Finanzamt die Erträge nicht als Teil des elterlichen Vermögens wertet, muss das Depot eindeutig dem Kind zugeordnet sein.

Wichtige formale Aspekte für Eltern

Damit die steuerlichen Vorteile tatsächlich greifen, sind einige formale Aspekte zu beachten. Eltern sollten für das Depot ihres Kindes einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Liegen die Kapitalerträge unterhalb der Freibetragsgrenze, kann zudem eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. Diese sorgt dafür, dass die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehält. Wichtig ist auch, dass das Depot zwar auf den Namen des Kindes läuft, die Eltern als gesetzliche Vertreter jedoch bis zur Volljährigkeit darauf zugreifen können. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Verwaltung des Depots im Rahmen des elterlichen Sorgerechts erfolgt, um steuerrechtliche Missverständnisse zu vermeiden.

Langfristige Vorteile durch frühzeitige Planung

Fondssparpläne bieten eine langfristig rentable und flexible Möglichkeit, Kindern einen finanziellen Startvorteil zu verschaffen. Wer frühzeitig investiert und die steuerlichen Freibeträge optimal nutzt, kann mit überschaubaren monatlichen Beträgen ein substanzielles Vermögen für den Nachwuchs aufbauen. Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, kann es sich lohnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Eine sorgfältige Planung zahlt sich langfristig aus und ermöglicht es, dem Kind eine solide finanzielle Basis für die Zukunft zu bieten.


(PDF)

LESEN SIE AUCH

Bru-nO / pixabay
Steuern

Vorabpauschale: Was Fondsanleger 2025 erwartet

Fondsanleger müssen sich Anfang 2025 auf Abbuchungen zur sogenannten Vorabpauschale einstellen. Diese Steuer auf fiktive Erträge stellt sicher, dass Fondsanleger jährlich einen Mindestbetrag versteuern. Doch wie wird die Vorabpauschale berechnet, und was bedeutet sie für Anleger?

2024-ERGO-Ratgeber-Entschuldigung-Schule-Digital_WS2024-ERGO-Ratgeber-Entschuldigung-Schule-Digital_WSERGO Group
Verbraucher

Kind erkrankt, Entschuldigung verlangt? Welche Regelungen gelten bei Fehlzeiten?

Für zahlreiche Kinder beginnt nach dem Sommer der Ernst des Lebens. Das ist nicht nur für die Erstklässler mit neuen Erfahrungen und Herausforderungen verbunden, sondern auch für die Eltern. Welche Regelungen sie beachten müssen, wenn das Kind krank ist, und wann eine Attestpflicht gilt.

Junge-Menschen-mit-Endgeraeten-84086937-AS-TijanaJunge-Menschen-mit-Endgeraeten-84086937-AS-TijanaTijana – stock.adobe.com
Presseportal

HUK-COBURG fördert Verbraucherbildung für junge Menschen

Die HUK-COBURG unterstützt den "Fonds für Verbraucherbildung" der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz mit 25.000 Euro. Aus dem Fonds werden unter anderem Aktivitäten zur Stärkung finanzieller Verbraucherbildung von Kindern und Jugendlichen gefördert.

Bling-Taschengeld-App_und_Prepaid-Karte_Copyright-Bling.jpgBling-Taschengeld-App_und_Prepaid-Karte_Copyright-Bling.jpgMit der Prepaid-Karte von Bling können Kinder und Jugendliche selbstständig bezahlen, mit der Taschengeld-App den verantwortungsvollen Umgang mit Geld lernen.Bling Services GmbH
Finanzen

Kinder und Finanzen: Worauf Eltern im digitalen Zeitalter achten sollten

Finanzielle Bildung ist in aller Munde und wird meist an Erwachsene adressiert. Dabei führt der bewusste Umgang mit Geld im Kindesalter dazu, dass man sich im Jugendalter und als Erwachsener damit sicherer fühlt. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche an das Thema heranzuführen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht