Unternehmensnachfolge: Maklerstammtisch beleuchtet Familienfrieden und Steueroptimierung

Veröffentlichung: 31.08.2026, 14:08 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Wie lässt sich eine Unternehmensnachfolge gestalten, ohne familiäre Konflikte zu provozieren oder wirtschaftliche Risiken zu übersehen? Ein Online-Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis widmet sich am 1. September 2026 der Nachfolgeplanung anhand eines Praxisfalls. Für Makler stellt sich dabei häufig noch eine weitere Frage: Was ist der eigene Bestand eigentlich wert?

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Unternehmensnachfolge verlangt mehr als steuerliche Optimierung: Familiäre Interessen, Erbfall, Unternehmenswert und wirtschaftliche Folgen müssen zusammengedacht werden. Der Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis beleuchtet verschiedene Nachfolgestrategien anhand eines Praxisfalls.Unternehmensnachfolge verlangt mehr als steuerliche Optimierung: Familiäre Interessen, Erbfall, Unternehmenswert und wirtschaftliche Folgen müssen zusammengedacht werden. Der Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis beleuchtet verschiedene Nachfolgestrategien anhand eines Praxisfalls.Redaktion experten.de / KI-generiert

Wer ein Maklerunternehmen übergeben, verkaufen oder innerhalb der Familie weiterreichen möchte, muss unterschiedliche Interessen zusammenbringen. Steuerliche Gestaltung ist dabei nur ein Teil der Aufgabe. Ebenso entscheidend sind die persönlichen Ziele des Unternehmers, die wirtschaftlichen Folgen verschiedener Nachfolgemodelle und die Frage, ob eine geplante Lösung einem tatsächlichen Erbfall standhalten würde.
Mit diesen Themen beschäftigt sich der nächste Online-Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit dem Verband für Unternehmensnachfolge e. V. (VUN). Die Veranstaltung findet am Dienstag, 1. September 2026, von 17:00 bis etwa 18:30 Uhr als kostenfreier Livestream statt.

Nachfolgeplanung am konkreten Fall

Unter dem Titel „Unternehmensnachfolge: Zwischen Familienfrieden und Steueroptimierung – Die richtige Nachfolgestrategie. Und warum KI nicht wirklich hilft“ zeigen Matthias Göcke, Steuerberater und Partner der Hamburger Kanzlei Scheller & Partner, und Christoff Spahl, Geschäftsführer von accaris consulting, anhand eines Praxisfalls verschiedene Aspekte der Vermögensnachfolge.

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Ziele und Wünsche des Unternehmers, die Erbfallsimulation sowie das Zusammenspiel von Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar und Estate Planner. Auch steuerliche Gestaltungen sollen daraufhin betrachtet werden, ob sie neben möglichen Steuervorteilen tatsächlich zur individuellen Nachfolgesituation passen.
Moderiert wird der eineinhalbstündige Maklerstammtisch von Dr. Jan Freitag, Rechtsanwalt der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte und Verbandsgeschäftsführer des VUN.

Vor der Nachfolge steht die Bestandsfrage

Für Versicherungsmakler hat die Nachfolgeplanung noch eine Besonderheit: Ein erheblicher Teil des Unternehmenswertes kann im aufgebauten Kundenbestand liegen. Wer über Verkauf, Übergabe oder eine andere Nachfolgelösung nachdenkt, benötigt deshalb zunächst eine belastbare Vorstellung davon, welchen wirtschaftlichen Wert dieser Bestand besitzt.
Einen ersten Anhaltspunkt bietet der Bestandswert-Rechner vom Resultate Institut. Mit ihm können Makler anhand zentraler Bestandskennzahlen eine erste Einschätzung vornehmen. Der Rechner ersetzt keine individuelle Unternehmensbewertung, kann aber sichtbar machen, welche Faktoren den möglichen Bestandswert beeinflussen und wo vor einer geplanten Nachfolge genauer hingeschaut werden sollte.

Teilnahme am Livestream

Der Maklerstammtisch wird am 1. September ab 17:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis übertragen. Eine vorherige Anmeldung ist nach den Veranstaltungsinformationen für den Livestream nicht erforderlich. Fragen können bereits vorab sowie während der Veranstaltung eingereicht werden.
Teilnehmer können während der Live-Veranstaltung zudem über einen Aktivitätenmonitor ihre Anwesenheit dokumentieren und anschließend einen Teilnahmenachweis erhalten. Die Veranstalter weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Anerkennung als Weiterbildungsnachweis nach der Versicherungsvermittlungsverordnung durch die jeweils zuständige IHK garantieren.

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