Mit Struppi und Kitty auf Reisen: Neue EU-Regeln für Hunde, Katzen und Frettchen

Veröffentlichung: 27.07.2026, 06:07 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Sommerferien haben begonnen, viele Familien packen das Auto – und Hund, Katze oder Frettchen reisen selbstverständlich mit. Wer mit seinem Heimtier innerhalb der Europäischen Union oder aus einem Drittstaat in die EU unterwegs ist, sollte jedoch die aktuellen Vorschriften kennen. Seit dem 22. April 2026 gelten neue europäische Regelungen für private Heimtierreisen. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, mit der die Europäische Union die Kontrollen verschärft und die Rückverfolgbarkeit von Heimtieren verbessern will. Ziel ist es, den illegalen Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen wirksamer zu bekämpfen.

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Mit Hund, Katze oder Frettchen unterwegs? Seit 22. April 2026 gelten neue EU-Regeln für private Heimtierreisen.Mit Hund, Katze oder Frettchen unterwegs? Seit 22. April 2026 gelten neue EU-Regeln für private Heimtierreisen.Experten/KI

Mehr Kontrolle bei privaten Heimtierreisen

Die neuen Bestimmungen unterscheiden klar zwischen privaten Reisen und gewerblichen Verbringungen. Entscheidend ist, dass die Reise weder dem Verkauf noch einem Besitzerwechsel dient. Ist dies der Fall, greifen automatisch die deutlich strengeren Handelsvorschriften der Europäischen Union.

Für private Reisen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Tier muss von seinem Besitzer oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person begleitet werden.
  • Die bevollmächtigte Person muss eine schriftliche Erklärung nach dem Muster des Anhangs V Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 mitführen.
  • Pro Fahrzeug dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen transportiert werden.

Ausnahme für Sport und Ausstellungen

Die Grenze von fünf Tieren darf überschritten werden, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Reise dient der Teilnahme an einem Training, Wettbewerb, einer Hunde- oder Katzenausstellung oder einer Sportveranstaltung.
  • Alle mitreisenden Tiere sind älter als sechs Monate.
  • Bei einer Kontrolle kann eine offizielle Bestätigung des Veranstalters, beispielsweise eine Anmeldung oder Registrierung, vorgelegt werden.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und dennoch mehr als fünf Tiere transportiert, fällt automatisch unter die EU-Handelsvorschriften nach der Verordnung (EU) 2016/429 sowie den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/692.

Was Tierhalter jetzt beachten sollten

Für die meisten Urlauber, die mit einem oder zwei Haustieren verreisen, ändert sich in der Praxis wenig. Dennoch lohnt sich vor Reiseantritt ein Blick auf die geltenden Bestimmungen. Wer mehrere Tiere mitführt oder zu einer Ausstellung oder Sportveranstaltung reist, sollte die erforderlichen Nachweise vollständig mitführen. Insbesondere die schriftliche Vollmacht sowie die Bestätigung des Veranstalters können bei Kontrollen verlangt werden.

Mit den neuen Vorschriften will die Europäische Union private Heimtierreisen klar vom gewerblichen Tierhandel abgrenzen. Für Tierhalter bedeutet das vor allem: Wer seine Reise gut vorbereitet und die erforderlichen Dokumente dabeihat, kann auch mit Struppi oder Kitty entspannt in den Urlaub starten.

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